Brandschutz: Baustoffklassen nach Norm

Baustoffe werden zur Feststellung ihrer baurechtlich geforderten Eigenschaften in Baustoffklassen eingeteilt. Auf nationaler Ebene erfolgt dies durch die 4102, Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen. Auf europäischer Ebene werden die Baustoffklassen in der DIN EN 13501-1, Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten, geregelt. Neu zugelassene Baustoffe werden nach der DIN EN 13501-1 eingestuft.

DIN 4102

Die DIN 4102, Teil 1, unterteilt die Baustoffe in die Baustoffklasse A: nicht brennbare Baustoffe mit den Unterklassen A 1 (dürfen zu keinem Zeitpunkt eine Entflammung aufweisen) und A 2 (Entflammungen für einen Zeitraum bis 20 Sekunden) sowie in die Baustoffklasse B: brennbare Baustoffe mit den Unterklassen B 1: schwer entflammbare Baustoffe, B 2: normal entflammbare Baustoffe und B 3: leicht entflammbare Baustoffe. Beton bietet optimale Voraussetzungen im Brandschutz, da er als nicht brennbarer Baustoff im Sinne der DIN 4102 gilt.

DIN EN 13501-1

Die DIN EN 13501-1 legt auf europäischer Ebene die Klassifizierungsverfahren von Baustoffen in Baustoffklassen fest. Es werden sieben europäische Baustoffklassen (Euroklassen) unterschieden: A1, A2, B, C, D, E und F. Bei Baustoffen ohne organische Bestandteile – z. B. Beton – ist die Einstufung in die Klasse A1 (nicht brennbar) ohne Nachweis möglich. Weitere Unterteilungen untersuchen Brandnebenerscheinungen wie Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) oder brennendes Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2) von Baustoffen. Bodenbeläge sind in besondere Klassen (fl = floorings) unterteilt.

Die Klassifizierungen nach DIN 4102 sind nicht direkt auf die europäische DIN EN 13501-1 übertragbar. Nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), Anhang 4, können allerdings den bauaufsichtlichen Benennungen (nicht brennbar, schwer entflammbar, normal entflammbar und leicht entflammbar) sowohl die europäischen als auch die nationalen Bezeichnungen zugeordnet werden. Nach Musterbauordnung dürfen Baustoffe, die nicht mindestens normal entflammbar sind (leicht entflammbare Baustoffe), nicht verwendet werden.

Weitere Informationen, etwa zu Feuerwiderstandsklassen und zu Baustoffklassen, bietet das Fachwissen des Baunetz-Wissen-Themas Brandschutz.

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