DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen für Wohnungen
Anforderungen an Türen, Fenster und Beschläge
Für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Wohngebäuden und deren Außenanlagen, die der Erschließung wohnbezogener Nutzungen dienen, gilt die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen: Wohnungen. Diese Norm legt Anforderungen an die Gebäudestruktur fest, um eine uneingeschränkte Nutzung durch Rollstuhlfahrer*innen zu gewährleisten. Innerhalb von Wohnungen wird zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl genutzt werden können, unterschieden. Die Vorgaben der Norm gelten für Neubauten und beziehen sich auf die Ausgabe DIN 18040-2 aus dem Jahr 2011.
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Barrierefreie Planungsanforderungen für Türen, Fenster und Beschläge
Auch für Türen, Fenster und Beschläge werden Anforderungen an die Barrierefreiheit gestellt. In Abschnitt 4.3.3 wird festgelegt, dass Türen deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen sowie sicher zu passieren sein müssen. Die Drückerhöhe ist mit 850 Millimetern ab Oberkante fertigen Fußboden bis Mitte Drückernuss definiert. Untere Türanschläge oder Schwellen sind nicht zulässig. Falls sie technisch unvermeidbar sind, dürfen sie nicht höher als 20 Millimeter sein. Drückergarnituren sind für motorisch eingeschränkte und sehbehinderte Menschen greifgünstig, beispielsweise als bogen- oder U-förmige Griffe, auszuführen. Drehgriffe oder eingelassene Griffe sind laut der DIN nicht geeignet.
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Gemäß Abschnitt 5.3.2 müssen Fenster leicht zu öffnen und zu
schließen sein. Die erforderliche Bedienkraft darf höchstens 30
Newton betragen, und das maximale Bedienmoment am Griff darf 5
Newtonmeter nicht überschreiten. Die Fenstergriffe sind in einer Greifhöhe von 850 bis
1.050 Millimetern anzubringen. Ist dies nicht möglich, muss
mindestens ein Fenster pro Raum mit einem automatischen Öffnungs-
und Schließsystem ausgestattet sein.
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