DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen für Wohnungen

Für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen, gilt die DIN 18040-2 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen: Wohnungen. Ihre Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude berücksichtigen grundsätzlich die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird unterschieden zwischen barrierefrei nutzbaren Wohnungen und barrierefrei sowie uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen. Die Norm gilt für Neubauten.

Auch für Türen, Fenster und Beschläge werden Planungsanforderungen an die Barrierefreiheit gestellt. In Abschnitt 4.3.3 ist festgelegt, dass Türen sowohl deutlich wahrnehmbar, leicht zu öffnen und zu schließen als auch sicher zu passieren sein müssen. Die Drückerhöhe ist mit 850 mm (ab Oberkante fertigen Fußboden zu Mitte Drückernuss) definiert. Untere Türanschläge oder Schwellen sind nicht zulässig. Sofern Schwellen aus technischer Sicht unabdingbar sind, dürfen diese nicht höher als 20 mm sein. Drückergarnituren sind für motorisch eingeschränkte und sehbehinderte Menschen greifgünstig z.B. als bogen- oder U-förmige Griffe auszuführen. Drehgriffe oder eingelassenen Griffe sind laut der DIN nicht geeignet.

Gemäß Abschnitt 5.3.2 müssen Fenster leicht zu öffnen und zu schließen sein. Hierbei darf die Bedienkraft bzw. der manuelle Kraftaufwand zum Öffnen und Schließen höchstens 30 N sowie das maximale Bedienmoment am Griff maximal 5 Nm betragen. Die Fenstergriffe sind in einer Greifhöhe von 850 mm bis 1.050 mm anzubringen. Sofern dies nicht möglich ist, ist mindestens ein Fenster je Raum mit einem automatischen Öffnungs- und Schließsystem auszustatten.

Die Ausführungen beziehen sich auf die Ausgabe DIN 18040-2:2011-09.

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