DIN 18250 Einsteckschlösser für Feuerschutz- und Rauchschutztüren
DIN 18250 gilt für Einsteckschlösser an einflügeligen Türen und für Einsteckschlösser am Gangflügel von zweiflügeligen Türen. Die Fassungen von DIN 18250 aus 2003 und aus 2006 wurden zugunsten von DIN 18251:2020-04 Schlösser - Einsteckschlösser und Mehrfachverriegelungen - Begriffe und Maße zurückgezogen. Zu beachten ist jedoch, dass DIN 18250:2003-10 in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen, Ausgabe 2019/1 nach wie vor aufgeführt ist und als Grundlage für die Ü-Kennzeichnung der Schlösser in Deutschland herangezogen wird. Schlösser gemäß dieser Norm erfüllen die Voraussetzung zum sicheren Betrieb von bestimmten Bauarten von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen auch im Brandfall. Die Verwendung von Schlössern nach DIN 18250 ist in Deutschland unter anderem in allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen von Feuerschutzabschlüssen geregelt.
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