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DIN 18357 und DIN 18299: Abrechnung von Beschlagarbeiten
Zur Abrechnung von Beschlagarbeiten heißt es in der DIN
18357 VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV) - Beschlagarbeiten bzw. in DIN 18299
VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen -
Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art: „Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln,
soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind
solche Zeichnungen nicht vorhanden, so ist die Leistung
aufzumessen“.
In Abschnitt 4 der genannten Normen ist auch geregelt, welche
Leistungen als Nebenleistungen erbracht, und welche als besondere
Leistungen abgerechnet werden dürfen. Letztere sind z.B.:
- das Anfertigen von Probestück, die am Bau nicht verwendet werden und
- das Herstellen und Schließen von Löchern in Mauerwerken, Beton und dergleichen.
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