DIN 18357 VOB/C ATV Beschlagarbeiten
Die DIN 18357 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Beschlagarbeiten ist eine von mehreren Regelungen von Einzelgewerken innerhalb der VOB und von besonderer Rechtsnatur:
- Sie ist weder Gesetz noch Rechtsverordnung, jedoch eine DIN-Norm (= DIN 18357) und enthält als solche die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Sie wird kraft individueller Parteienvereinbarung Vertragsbestandteil, jedoch immer dann, wenn VOB/B vereinbart ist.
- Ist zwischen den Vertragsparteien nichts vereinbart, so gelten die Abschnitte „Ausführung“ und „Abrechnung“ trotzdem als DIN-Normen.
Jede ATV, so auch die ATV Beschlagarbeiten hat prinzipiell den gleichen Aufbau:
- Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung
- Geltungsbereich
- Stoffe, Bauteile
In der ATV Beschlagarbeiten sind hier speziell geregelt:Allgemeine Anforderungen an Beschläge, Türbeschläge, Beschläge für Tore, Harmonika-, Falt- und Schiebetüren, Türschließer, Federbänder, Elektrische Türöffner, Beschläge für Fenster und Fenstertüren sowie Beschläge für Einbaumöbel - Ausführung
In der ATV Beschlagarbeiten sind hier speziell geregelt: Allgemeines, Anbringen von Beschlägen - Nebenleistungen, Besondere Leistungen
- Abrechnung
Allen ATVs vorangestellt ist die DIN 18299 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art.
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