Nichtdrückendes Wasser
Bei gemauerten Kellern gelten grundsätzlich, die in DIN 18195 Teil 4 festgelegten Schutzmaßnahmen für nichtdrückendes Wasser. Zum Einsatz kommen geklebte Sperrschichten aus Bitumenbahnen oder Bitumendickbeschichtungen. Die horizontale muss dabei zuverlässig an die vertikale Sperrschicht angeschlossen werden.
Gallerie
Bei zweischaligen Außenwänden kann als zusätzliche Sicherheit
nach der zweiten Mauerwerks- eine waagerechte zweite Sperrschicht
eingearbeitet werden. Die Dichtungsbahnen müssen über den
Fundamentfuß bis über die zweite Mauerwerksschicht hoch geführt
werden. Sowohl im Erdreich als auch auf den Sperrschichten dürfen
nur Verputze mit reinem Zementmörtel Mörtelgruppe II verwendet
werden. Dieser Verputz muss im Sockelbereich mindestens 15 cm über
das Erdreich hochführen. Feuchtigkeit muss über die untere
Steinschicht der Vormauerung abgeführt werden können.
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