Nichtdrückendes Wasser

Bei gemauerten Kellern gelten grundsätzlich, die in DIN 18195 Teil 4 festgelegten Schutzmaßnahmen für nichtdrückendes Wasser. Zum Einsatz kommen geklebte Sperrschichten aus Bitumenbahnen oder Bitumendickbeschichtungen. Die horizontale muss dabei zuverlässig an die vertikale Sperrschicht angeschlossen werden.

Bei zweischaligen Außenwänden kann als zusätzliche Sicherheit nach der zweiten Mauerwerks- eine waagerechte zweite Sperrschicht eingearbeitet werden. Die Dichtungsbahnen müssen über den Fundamentfuß bis über die zweite Mauerwerksschicht hoch geführt werden. Sowohl im Erdreich als auch auf den Sperrschichten dürfen nur Verputze mit reinem Zementmörtel Mörtelgruppe II verwendet werden. Dieser Verputz muss im Sockelbereich mindestens 15 cm über das Erdreich hochführen. Feuchtigkeit muss über die untere Steinschicht der Vormauerung abgeführt werden können.

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