Brandschutz im Holzbau
Bauordnungsrechtliche Grundlagen
Die Musterbauordnung 2002 (MBO) mit den für den Holzbau relevanten Änderungen der brandschutztechnischen Regelungen aus dem Jahr 2019 (§§ 26 und 28 MBO) und die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) aus dem Jahr 2020 bilden in Grundzügen die Entwicklungen und die Leistungsfähigkeit des modernen mehrgeschossigen Holzbaus ab.
Gallerie
Die MBO haben mit Stand 01/2023 alle Bundesländer zumindest in Teilen in ihr jeweiliges Landesrecht übernommen. So sind in allen Bundesländern Bauteile aus brennbaren Baustoffen abweichend zu hochfeuerhemmenden und feuerbeständigen Bauteilen zulässig. Für die Verwendung von brennbaren Baustoffen für Außenwandbekleidungen gilt dies bis auf Berlin, Bremen, Hessen und Nordrhein-Westfalen ebenso. Zudem ist die MHolzBauRL mit Einführung der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen 2021/1 (MVV TB) in allen Bundesländern bis auf Sachsen gültig. Die Akzeptanz für das Bauen mit Holz konkretisiert sich durch die kontinuierlich steigende Anzahl genehmigter und errichteter mehrgeschossiger Gebäude in Holzbauweise.
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