Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen – Baden-Württemberg

Am 01.01.2023 sind in Baden-Württemberg mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB BaWü) vom 12.12.2022 auch „Weitere Maßgaben” für mehrgeschossige Gebäude aus Holz in Kraft getreten. Hierfür wird unter der lfd. Nr. A 2.2.1.4 „Anforderungen an die Planung, Bemessung und Ausführung von hochfeuerhemmenden Bauteilen in Holzbauweise und feuerwiderstandsfähigen Bauteilen in Massivholzbauweise sowie Außenwandbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen” auf die Anlage A 2.2/BW2 der Verwaltungsvorschrift verwiesen.

Die Regelungen der Anlage ergänzen die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidung in Holzbauweise Baden Württemberg (HolzBauRL BaWü)1) vom Dezember 2022. Der Leistungsfähigkeit des Holzbaus wird damit im Ansatz Rechnung getragen.


Abbildung 1: Regelungen der Anlage A 2.2/BW2

Durch die Regelungen der Anlage A 2.2/BW2 ergeben sich im Wesentlichen die folgenden Erweiterungen der HolzBauRL BaWü:

  • Anwendung der Richtlinie ist auch bei Sonderbauten möglich (Ziffer 1)

  • Nachweis der erforderlichen Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile (Ziffer 2.2)
    1. darf unter Berücksichtigung von brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung erfolgen
    2. ist mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen bis zu deren Ablauf möglich

  • Nachweis der erforderlichen Feuerwiderstandsfähigkeit der Brandschutzbekleidung ist mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen bis zu deren Ablauf möglich (Ziffer 3.4)

  • Holzrahmen-/-tafelbauweise in GK 4 in Variationen zulässig, jeweils mit Vorgaben (Ziffern 3.1, 3.2 und 3.3; siehe Tabelle unten)
    1. zur Begrenzung der Brutto-Grundfläche (BGF)
    2. zu den Eigenschaften der Dämmstoffe
    3. zur Brandschutzbekleidung
    4. ggf. zur Installationsführung

  • Holzrahmen-/-tafelbauweise in GK 5 mit Vorgaben zulässig (Ziffer 4.1; siehe Tabelle unten)

  • Leitdetails für die Ausführung von Bauteilanschlüssen
    (Ziffern 3.6 und 4.3 in Verbindung mit dem Anhang zu Anlage A 2.2/BW2)

Die Dokumente und weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

1) Version entspricht der Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) von 2020-10; Quelle: Holzbau Deutschland Institut

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