Brandschutzkonzepte, Abweichungen und Kompensationsmaßnahmen
Ganzheitliche Brandschutzkonzepte
Der Brandschutz baulicher Anlagen ist grundsätzlich nachzuweisen (vgl. § 66 MBO „Bautechnische Nachweise“). Der Inhalt des „Brandschutznachweises“ beschränkt sich bei abweichungsfrei geplanten und errichteten Standardgebäuden üblicherweise auf die baulichen Brandschutzmaßnahmen, die der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen geschuldet sind.
Demgegenüber werden bei Sonderbauten und bei Abweichungen von den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung schutzzielorientierte Konzepte im Rahmen der Genehmigungsplanung erstellt. Diese beinhalten neben den baulichen vor allem anlagentechnische, aber auch organisatorische und abwehrende Brandschutzmaßnahmen. Gerüst des Brandschutznachweises ist dann ein „Brandschutzkonzept”, in dem unter Berücksichtigung der Nutzung, des Brandrisikos und des zu erwartenden Schadensausmaßes die einzelnen Komponenten und ihr Zusammenwirken im Hinblick auf die Schutzziele individuell beschrieben werden.
Es wird empfohlen, den inhaltlichen Aufbau von Brandschutzkonzepten entsprechend der vfdb-Richtlinie 01/01: Brandschutzkonzept der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes zu gliedern (s. Surftipps).
Abweichungen vom Bauordnungsrecht und Kompensationsmaßnahmen
Mit den Novellierungen der Landesbauordnungen (LBO) und der Einführung der MHolzBauRL ergeben sich neue Möglichkeiten, mehrgeschossige Holzgebäude geregelt zu planen und zu errichten. Nichtsdestotrotz bestehen auch weiterhin Gründe, von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Dies kann z.B. die Möglichkeit sein, Baukosten zu senken, oder der Wunsch, dem nachhaltigen Wesen des Holzbaus ganzheitlich zu folgen und vermehrt nachwachsende Rohstoffe für Dämm- und Plattenwerkstoffe oder Naturbaustoffe (z.B. Lehm) einzusetzen. Die Abweichungen betreffen dann in der Regel
- die Klassifizierung der verwendeten Bau- und Dämmstoffe oder einer erforderlichen brandschutztechnisch wirksamen Bekleidung sowie
- den Verschluss von Öffnungen und die Durchführung von Installationen (z.B. Feuerschutzabschlüsse, Brandschutzverglasungen, Rohr- oder Kabelabschottungen und Brandschutzklappen) durch raumabschließende Bauteile in Holzbauweise.
Abweichungen müssen im Brandschutzkonzept benannt und in der Regel kompensiert werden. Als Kompensationsmöglichkeiten bieten sich Maßnahmen an, die im betrachteten Bauvorhaben baurechtlich nicht explizit gefordert sind. Bei Standardbauten, z.B. Wohngebäuden, Bürobauten, kleinen Verkaufsstätten oder Versammlungsbauten sind das in erster Linie anlagentechnische Maßnahmen wie Brandmelde- und Alarmierungsanlagen sowie Sprinkler.
Daneben können auch zusätzliche oder erweiterte Maßnahmen des baulichen und abwehrenden Brandschutzes als Kompensation für Abweichungen eingesetzt werden. Diese müssen dann über das baurechtlich und feuerwehrtechnisch erforderliche Maß hinausgehen und ein Defizit in anderen Bereichen ausgleichen.
Das kann beispielsweise
- die horizontalen und vertikalen Rettungswege,
- die Bauart der Brandwände sowie notwendiger Treppen und Treppenräume,
- die Ausführung der Bauteilanschlüsse,
- die Anordnung der Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr,
- die Versorgung mit Löschwasser oder
- zusätzliche feuerwehrtechnische Einrichtungen, z.B. halbstationäre Löschanlagen
betreffen. In dem Brandschutzkonzept muss in jedem Fall dargestellt werden, wie die Schutzziele des Baurechts trotz einer Abweichung erfüllt werden.
Fachwissen zum Thema
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