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Nutzbare Treppenlaufbreite

Die nutzbare Treppenlaufbreite ergibt sich aus der konstruktiv vorhandenen Stufenbreite abzüglich aller Nebenkonstruktionen, wie Handläufe und Geländer, die die Durchgangsbreite seitlich schmälern. Sie ist ein wichtiges Maß und eine entscheidende Größe in Abhängigkeit der Anzahl der zu erwartenden Treppennutzer. Die DIN 18065 Gebäudetreppen schreibt bestimmte Mindestbreiten bei unterschiedlichen Treppen vor (siehe Beitrag Treppenlaufbreiten).

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Fachwissen zum Thema

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppenelemente

Geländer

Die Landesbauordnungen schreiben vor, dass auf den freien Seiten von Treppenläufen, -absätzen und -öffnungen (Treppenaugen)...

Handlauf aus Edelstahl im Bauhaus Dessau

Handlauf aus Edelstahl im Bauhaus Dessau

Treppenelemente

Handlauf

Laut Musterbauordnung müssen Treppen einen festen und sicheren Handlauf haben. Welche Anforderungen der Handlauf erfüllen muss, hängt von vielen Faktoren ab.

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