Gerüstarten nach Verwendung
Nach ihrem Verwendungszweck werden Gerüste
eingeteilt in Arbeitsgerüste, Schutzgerüste, Fahrgerüste und
Traggerüste.
Gallerie
Arbeitsgerüste
Arbeitsgerüste sind Gerüste, von denen aus Arbeiten durchgeführt
werden können. Sie haben außer den beschäftigten Personen und ihren
Werkzeugen auch das jeweils für die Arbeit erforderliche Material
zu tragen und umfassen alle Bauarten von Gerüsten, auf denen
Arbeiten auf einer Baustelle, an einem Gebäude oder an einer
Industrieanlage sicher durchgeführt werden können. Sie können
sowohl ein Dach- oder Fassadengerüst, ein Systemgerüst, ein Hänge-
oder ein Konsolgerüst sein. Die jeweils resultierenden
Lasten müssen über die verschiedenen Gerüstbauteile abgeleitet
werden können. Geregelt sind sie in DIN EN 12810 Fassadengerüste
aus vorgefertigten Bauteilen und DIN EN 12811
Temporäre Konstruktionen für Bauwerke mit ihren jeweiligen
Teilen.
Schutzgerüste
Schutzgerüste sind Gerüste, die als Fang- oder Dachfanggerüste Personen gegen tieferen Absturz
sichern oder als Schutzdächer bzw. Arbeitsgerüste mit Bekleidungen
Personen, Maschinen, Geräte u.a. vor herabfallenden Gegenständen
schützen. Entsprechend der unterschiedlichen Gefahrenpotenziale
gibt es verschiedene Ausführungen von Schutzgerüsten, dazu gehören
Fanggerüste und Dachfanggerüste Schutzdächer, Schutzgitter und
-netze. Die wichtigste Norm ist die DIN 4420 Arbeits- und
Schutzgerüste mit ihren Teilen 1 und 3 sowie DIN EN 12811-4
Temporäre Konstruktionen für Bauwerke – Teil 4: Schutzdächer
für Arbeitsgerüste – Leistungsanforderungen, Entwurf,
Konstruktion und Bemessung des Produkts.
Fahrbare Gerüste
Fahrbare Gerüste sind Gerüste nach DIN 4420-3 Arbeits- und
Schutzgerüste – Teil 3: Ausgewählte Gerüstbauarten und ihre
Regelausführungen, die auf Fahrrollen stehen und verfahren
werden können. Fahrbare Gerüste können z.B. erstellt werden aus
Gerüstrohren und Kupplungen sowie aus Systemgerüstbauteilen.
Fahrbare- oder Rollgerüste können an ihren Einsatzort gefahren und
dort angebracht werden. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn bei
kurzzeitig zu verrichtenden Arbeiten der Auf- und Abbau eines
Standgerüsts zu aufwendig ist oder bei gelegentlich anfallenden
Arbeiten an verschiedenen Stellen an oder in einem Bauwerk.
Traggerüste
Traggerüste sind vorübergehend errichtete Baukonstruktionen, die
der Stützung von Massivtragwerken in Beton- oder Stahlbetonbauweise
dienen, bis diese ausreichende Tragfähigkeit erreicht haben. Zu den
zahlreichen Ausführungsformen gehören Absteifungen und Abfangungen,
Stützen, Rahmenstützen und Profilträger. Geregelt sind sie in
DIN EN 12812 Traggerüste – Anforderungen, Bemessung und
Entwurf und DIN EN 12813 Temporäre Konstruktionen für
Bauwerke - Stützentürme aus vorgefertigten Bauteilen - Besondere
Bemessungsverfahren.