Wassergewinnung und -versorgung
Zentrale und örtliche Anlagen
98% aller deutschen Haushalte sind an ein öffentliches Wasserversorgungsnetz angeschlossen, das heißt, sie beziehen zentral gewonnenes Wasser von regionalen oder kommunalen Wasserwerken. In abgelegenen Gebieten, in denen eine solche Versorgung nicht möglich ist, erfolgt die Wassergewinnung örtlich - als Ausnahmefall bedarf sie allerdings einer besonderen Genehmigung.
Gallerie
Zentrale Wassergewinnung
Die Arbeit der kommunalen und
regionalen Wasserwerke umfasst die Förderung, Aufbereitung,
Speicherung und Verteilung von Trinkwasser.
Etwa zwei Drittel dieses Wassers stammen aus dem
Grundwasser, das qualitativ am hochwertigsten ist. Durch die
natürliche Filterung in tiefer liegenden Schichten ist Grundwasser
in der Regel keimfrei und verfügt außerdem über eine
gleichbleibende Temperatur zwischen 7 und 10°C. Wasserlösliche
Eisenverbindungen werden gegebenenfalls durch die Belüftung des
fein zerstäubten Wassers herausgelöst (Ausfällen des Rostes),
mechanische Verschmutzungen mit Hilfe von Schnell- oder
Aktivkohlefiltern entfernt und das Wasser wenn nötig gechlort. Das
Grundwasser wird durch Rohrbrunnen (Bohrbrunnen),
Gewebefilter-Rohrbrunnen, gewebelose Kiesschüttungsbrunnen oder
Grundwasserwerke gewonnen.
An Orten, an denen kein Grundwasser zur Verfügung steht, entnimmt man Oberflächenwasser aus Flüssen, Seen und Talsperren. Dieses Wasser enthält mechanische, mitunter auch chemische, bakterielle oder radioaktive Verunreinigungen. Seine Verwendung als Trinkwasser kommt nur dann in Frage, wenn eine einwandfreie Prüfung und Aufbereitung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, also im Wesentlichen bei großen Anlagen, die weite Gebiete versorgen. Der wechselnde Verschmutzungsgrad des Wassers und seine schwankenden Temperaturen können die Aufbereitung erheblich erschweren. Oberflächenwasser wird in Fluss- und Seewasserwerken sowie an Talsperren gewonnen. Uferfiltrate werden durch Förderbrunnen in der Uferzone entnommen, um das Grundwasser durch unteridisch zufließendes und damit gereinigtes Seewasser anzureichern. Auch anderes Oberflächenwasser wird dem Grundwasser - eventuell aufbereitet - durch ober- oder unterirdische Versicherungsanlagen zugeführt.
Örtliche Wassergewinnung
Für abgelegene Grundstücke und Gebäude oder für industrielle
Sonderanlagen mit hohem Wasserbedarf werden kleinere Anlagen zur
örtlichen Wassergewinnung eingesetzt. Diese sind nur in
Ausnahmefällen genehmigungsfähig und bedürfen laut
Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Erlaubnis der
entsprechenden Behörde. Ist diese gegeben, kommen für die örtliche
Wassergewinnung Regenwasser (Niederschlagswasser), Quellwasser
und Grundwasser in Betracht.
Regenwasser (Niederschlagswasser) lässt sich als Nichttrinkwasser zum Gartengießen oder für die Toilettenspülung nutzen, als Trinkwasser kommt es nur dort in Frage, wo eine andere Art der Versorgung nicht möglich ist. In diesem Fall wird das Wasser in unterirdischen, erdgedeckten Behältern („Amerikanischen Zisternen“) oder in gemauerten Becken mit Filterkammer (z.B. im Keller) gesammelt. Sand- und Kiesfilter sorgen dabei für eine mechanische Reinigung, Feinporenfilter und Abkochen für die Keimfreimachung.
Quellwasser, also an die Oberfläche tretendes Grundwasser, lässt sich nutzen, wenn es in genügender Menge mit guter Qualität zur Verfügung steht. Eine erdüberdeckte Brunnenstube aus Stahlbeton bildet die Quellfassung und ist mit einem Überlauf und einer Entleerungsleitung ausgestattet. Die zur Verfügung stehende Wassermenge kann in Abhängigkeit von den Jahreszeiten variieren.
Grundwasser wird durch Brunnen gewonnen, die mit
ausreichendem Abstand (min. 25 m) zu Abwasseranlagen, Abortgruben
und Dungstätten anzuordnen sind. Verwendet werden Schacht- oder
Kesselbrunnen, Ramm- oder Abessinierbrunnen oder Rohrbrunnen
(Bohrbrunnen).
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