Regelungen zur Solarpflicht

Stand August 2023

Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, haben einige Bundesländer eine Solar- bzw. Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten oder Sanierungen eingeführt, in anderen gibt es Gesetzentwürfe dazu.

Gallerie

Ein Überblick:

  • Baden-Württemberg: Ab 1. Mai 2022 gilt die Photovoltaik(PV)-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen (siehe Surftipps).

  • Bayern: Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 bei der zuständigen Behörde eingehen. Ab 1. Juli 2023 wird diese Regelung auf alle sonstigen Nicht-Wohngebäude ausgeweitet. Hierunter fallen ab diesem Datum beispielsweise auch landwirtschaftliche Neubauten wie Maschinenhallen und Ställe. Bei einer umfassenden Dachsanierung greift die Vorschrift ab dem 1. Januar 2025 auch für Bestandsgebäude (siehe Surftipps).

  • Berlin: Seit 1. Januar 2023 gilt in Berlin die Solarpflicht für nicht öffentliche Neubauten und bei wesentlichen Baumaßnahmen an bestehenden Dächern (siehe Surftipps).

  • Brandenburg: Gesetzentwurf für Solarpflicht auf neuen öffentlichen Gebäuden und Supermärkten, Dachsanierungen dieser Gebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen.

  • Bremen: Gesetzentwurf beschlossen zur Regelung einer allgemeinen Pflicht für Bauherr*innen von Neubauten zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche sowie die anlassbezogene Pflicht zur Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Installation einer Photovoltaikanlage für Eigentümer*innen und sonst dinglich Verfügungsberechtigte von Gebäuden bei einer Sanierung ab dem 1. Juli 2024

  • Hamburg: Ab 2023 müssen bei Neubauten PV-Anlagen errichtet werden. Ab 2025 gilt die PV-Pflicht dann auch bei einer Dacherneuerung von bestehenden Gebäuden (siehe Surftipps).

  • Hessen: Seit Ende November 2022 müssen neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie landeseigene Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden.

  • Mecklenburg-Vorpommern: in Planung

  • Niedersachsen: Seit 2023 müssen alle Gebäude so konzipiert werden, dass eine Nachrüstung durch PV-Anlagen möglich ist. Seit Anfang 2023 besteht zudem eine Solarpflicht auf gewerblichen Neubauten, ab 2024 auch auf öffentlichen Neubauten und ab 2025 auf allen Neubauten.

  • Nordrhein-Westfalen: Gesetzentwurf zur Solarpflicht (Photovoltaikanlagen) ab dem 1. Januar 2024 bei neuen Nichtwohngebäuden, ab dem 1. Januar 2025 bei neuen Wohngebäuden sowie ab dem 1. Januar 2026 bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden

  • Rheinland-Pfalz: in Planung

  • Saarland: in Planung

  • Sachsen: in Planung

  • Sachsen-Anhalt: noch offen

  • Thüringen: noch offen

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