Regelungen der Bundesländer zur Solarpflicht

Stand Januar 2025

Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, haben viele Bundesländer eine Solar- bzw. Photovoltaik-Pflicht bei Neubauten oder Sanierungen eingeführt, in anderen gibt es Gesetzentwürfe dazu.

Gallerie

Ein Überblick:

  • Baden-Württemberg:
    Seit 2022 gilt die Photovoltaik (PV) -Pflicht für neue Wohngebäude und Nichtwohngebäude, seit Anfang 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Bayern:
    Solardachpflicht für neue Nichtwohngebäude seit 2023. Bei einer umfassenden Dachsanierung greift die Vorschrift ab 1. Januar 2025 auch für Bestandsgebäude/Nichtwohngebäude. Empfohlen wird die Installation auch bei neuen Wohngebäuden bzw. einer Sanierung der Dachhaut von Wohngebäuden (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Berlin:
    Seit Anfang 2023 gilt in Berlin die Solarpflicht für nicht öffentliche Neubauten und bei wesentlichen Baumaßnahmen an bestehenden Dächern (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Brandenburg:
    Seit 1. Juni 2024 gilt eine Solarpflicht bei der Errichtung von Gebäuden mit Dachflächen ab 50 Quadratmeter: Diese müssen zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik (oder Solarthermie) ausgestattet werden. Das gleiche gilt für Bestandsbauten bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut sowie für Stellplatzanlagen mit mehr als 35 Stellplätzen (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Bremen:
    Solarpflicht ab 1. Juli 2025, auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche von Neubauten Photovoltaikanlagen zu installieren und zu betreiben. Bei grundlegenden Dachsanierungen besteht seit 1. Juli 2024 eine anlassbezogene Pflicht, innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung eine oder mehrere Photovoltaikanlagen zu installieren (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Hamburg:
    Bereits seit 2023 müssen bei Neubauten PV-Anlagen errichtet werden. Seit 1. Januar 2024 gilt die PV-Pflicht auch bei wesentlichen Umbauten eines bestehenden Daches (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Hessen:
    Gesetzentwurf zur Solarpflicht für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen sowie die Ausstattung landeseigener Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Mecklenburg-Vorpommern: in Planung
  • Niedersachsen:
    Seit 2023 besteht eine Solarpflicht auf gewerblichen Neubauten. Ab 01. Januar 2025 gilt die PV-Pflicht für sämtliche Neubauten, die eine Dachfläche von mindestens 50 m² haben. Mindestens 50% der Fläche müssen mit einer Anlage zur Stromerzeugung belegt werden. Dies trifft auch auf Bestandsbauten bei Erneuerungen der Dachfläche oder Anbauten zu (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Nordrhein-Westfalen:
    Seit 2022 gilt eine Solarpflicht für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen, die zu Nichtwohngebäuden gehören; seit Anfang 2024 eine Solarpflicht für alle Neubauten von Nichtwohngebäuden und seit 01. Juli 2024 für grundlegende Dachsanierungen bei kommunalen und landeseigenen Gebäuden (alternativ: Solarthermie). Ab 01. Januar 2025 gilt die Solarpflicht für den Neubau von Wohngebäuden, ab 01. Januar 2026 für umfassende Dachsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Rheinland-Pfalz:
    Seit Anfang 2023 besteht für Gewerbeneubauten auf Dächern und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen gewerbezugehörigen Parkplätzen ab 50 Stellplätzen die Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage. Das gilt seit 01. Januar 2024 auch für öffentliche Gebäude und Parkplätze – auch bei Dachsanierung. Für andere Gebäude besteht die Verpflichtung, die Dächer für die Installation einer PV-Anlage vorzubereiten (weitere Informationen: siehe Surftipps).
  • Saarland:
    Geplant ist die Solarpflicht für öffentliche und gewerbliche Gebäude mit mehr als 100 Quadratmeter Dachfläche sowohl für Neubauten als auch Sanierungen.
  • Sachsen: noch offen
  • Sachsen-Anhalt: noch offen
  • Thüringen: noch offen

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