Brandschutz: Planung und Ziele

Die wesentlichen Ziele der Brandschutzplanung sind:

  • Vorbeugung der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch,
  • im Falle eines Brandes das Ermöglichen wirksamer Löscharbeiten,
  • der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Nutzer und der Retter durch Ausbildung ausreichend geschützter Rettungswege,
  • der Schutz der Gebäudesubstanz, des Inventars, der Betriebsbefähigung,
  • der Schutz der Umwelt vor giftigen Brand- bzw. Reaktionsgasen.

Um diese Ziele zu erreichen, ist die Beachtung verschiedener Randbedingungen erforderlich. Dazu gehören neben dem Nutzungskonzept, den Arbeits- und Betriebsabläufen für das Gebäude (z.B. Anzahl der Nutzer, Häufigkeit und Intensität ortsunkundigen Besucherverkehrs, Materialflüsse bei Produktionen) auch die Gebäudegeometrie, wie z.B. die Fläche, die interne Zugänglichkeit und die Höhe (z.B. Muster-Hochhausrichtlinie hinsichtlich Brandüberschlag). Die Planung von Löscharbeiten erfordert zudem die Berücksichtigung der Grenzabstände zu benachbarten Gebäuden, die Anbindung an die öffentlichen Verkehrswege und die Aufstell- und Bewegungsfläche für die Feuerwehr.

Wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Beurteilung der Brandgefahr, d.h. die Prüfung der Entzündungsgefahr und der Brandbelastung durch brennbare Materialien. Dabei wird das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen durch die DIN 4102
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen bzw. DIN EN 13501 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten geregelt. Durch die Benennung von Baustoffklassen wird das Brandverhalten von Baustoffen zur Beurteilung des Risikos beurteilt*. Das Brandverhalten fassadenrelevanter Bauteile hingegen wird durch die Angabe der Feuerwiderstandsklasse (F, G, W, T) und der Feuerwiderstandsdauer in Minuten gekennzeichnet. Je nach Beanspruchung und Funktion des Bauteils (z.B. Traglast, Anforderung an die Begrenzung der Wärmeabstrahlung) müssen unterschiedliche Bauteile die Feuerwiderstandsdauer unter besonderen Anforderungen einhalten.

Die Ermittlung der erforderlichen Feuerwiderstandsdauer kann in Anlehnung an DIN 18230 Baulicher Brandschutz im Industriebau, durch geeignete Simulationsberechnung oder durch Brandversuche durchgeführt werden.

* DIN 4102 unterteilt in nicht brennbare (A) und brennbare Baustoffe (B); die EU-Klassifizierung DIN EN 13501 in sieben Euroklassen (A1, A2, B, C, D, E, F) sowie w
eitere für Rauchentwicklung (s = smoke, Klassen s1, s2 und s3) oder brennendes Abtropfen/Abfallen (d = droplets, Klassen d0, d1 und d2). Bodenbeläge sind in besondere Klassen (fl = floorings) unterteilt. Die DIN und die EN sind beide gültig und gleichwertig, bzw. alternativ anwendbar.

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