Abrechnungen

Die Abrechnung ist Grundlage für die Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung von Baumaßnahmen. Sie erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder – wenn vertraglich geregelt – durch eine Kumulation von Abschlagszahlungen.

Gallerie

Der Prozess der Abrechnung wird durch die Kategorisierung in vier Konditionsgruppen eingeleitet.

  • Einheitspreisvertrag mit Festpreisen: Der Gesamtpreis setzt sich aus der Summe aller Positionen des Leistungsverzeichnisses zusammen. Die Preise sind vorabgestimmt und müssen mit der, durch ein Aufmaß ermittelten, Menge berechnet werden; d.h. Menge x Einheitspreis (EP).

  • Einheitspreisvertrag mit Gleitklausel für Einzelpreis: Der Gesamtpreis setzt sich aus der Summe aller Positionen des Leistungsverzeichnisses zusammen, jedoch können Zuschläge für zugehörige Leistungen dazukommen. Auch hier ist die Summe von einem Aufmaß abhängig; es gilt Menge x EP + Zuschläge.

  • Pauschal-Festpreisvertrag: Bei Pauschalverträgen wird die zu erbringende Leistung für einen festgelegten Betrag, unabhängig möglicher Abweichungen in der Mengenangabe, vergeben. Hier sind weder Aufmaß noch Abrechnung notwendig.

  • Pauschal-Festpreisvertrag mit Preisklausel: Der Gesamtpreis wird auch hier schon vorne herein vertraglich fest definiert, kann jedoch durch Zuschlagsrechnungen ergänzt werden.

Während bei Pauschalverträgen also auf eine Prüfung der Mengen und Massen durch ein Aufmaß verzichtet wird und ausführende Firmen ohne Einreichung einer Abrechnung vergütet werden, bedürfen Einheitspreisverträge einer genauen und datierten Zusammenstellung der durch Arbeitnehmer*innen erbrachten Leistungen sowie der dazu angefallenen Kosten.

Neben Tageslohnzetteln müssen ausführende Firmen nach erfolgreichem Abschluss einer Leistung eine eigenständige Mengenermittlung auf Grundlage des beauftragten Leistungsverzeichnisses vornehmen. Dazu gehören auch die Prüfung verarbeiteter Materialien sowie mögliche Leihkosten für Baustellengeräte zur Ausführung der Arbeiten. Auf dieser Grundlage ermittelt das beauftragte Unternehmen die tatsächlich angefallenen Kosten als Soll-Ist-Vergleich und übergibt sie in Form einer Abrechnung oder Abschlagszahlung an das auftraggebende Unternehmen, in der Regel das planende Architekturbüro, zur rechnerischen und vertragsrechtlichen Prüfung und Freigabe. Nach Freigabe der Rechnungen können diese durch Bauherr*innen bezahlt werden. Für die Zahlungsweise gilt, wenn vertraglich nichts anderes angegeben ist, laut VOB/B §16 die VOB.

Fachwissen zum Thema

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

Nach Fertigstellung der beauftragten Baumaßnahmen erfolgt die Abrechnung.

Kosten und Verträge

AVA – Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung

Die Bauauftragung von ausführenden Bauunternehmen setzt die Erstellung einer Ausschreibung. Auf dieser Grundlage können Firmen Angebote einreichen und die Bauaufgabe einschätzen.

Das Aufmaß bildet die Grundlage einer Abrechnung und dient der nachvollziehbaren Dokumentation.

Das Aufmaß bildet die Grundlage einer Abrechnung und dient der nachvollziehbaren Dokumentation.

Kosten und Verträge

Das Aufmaß

Mit der Erstellung eines Aufmaßes wird die Grundlage für Abrechnungen geschaffen.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Honorar und Abrechnung

Kumulierte Rechnungen

Um Auftraggebenden einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Zahlungen eines Projektes zu geben, bieten sich Sammelrechnungen an.

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

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Kosten und Verträge

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist für öffentliche Auftraggeber*innen verpflichtend, aber auch private Bauherr*innen können von ihr Gebrauch machen.

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E-Rechnung / X-Rechnung

In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

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Seit Januar 2025 sind X-Rechnungen auch für Unternehmen, also Planungsbüros, Baufirmen und sogar Selbständige verpflichtend. Was bedeutet das und wie gelingt ein gleitender Übergang?

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Grundleistungen

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Bei der Beauftragung von Planungsleistungen wird zwischen Grund- und Besonderen Leistungen unterschieden.

Besondere Leistungen

Als Besondere Leistungen werden in der HOAI solche Leistungen definiert, die über die Grundleistungen hinausgehen.

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

In der ersten Leistungsphase wird der Grundstein für jedes Bauprojekt gelegt.

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Welche Leistungen umfasst die Leistungsphase 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird die Vorplanung konkretisiert und für das Genehmigungsverfahren vorbereitet.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Die vierte Leistungsphase umfasst die Vorbereitung und Beantragung der behördlichen Baugenehmigung.

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

In der Ausführungsplanung werden alle Planungsgegenstände detailliert mit den beteiligten Fachplanenden sowie ausführenden Firmen ausgearbeitet.

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Die sechste Leistungsphase dient der Vorbereitung des Vergabeprozesses von Bauleistungen.

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Die Mitwirkung bei der Vergabe umfasst alle Aufgaben, die zur Leistungsvergabe notwendig sind. 

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

 Die Objektüberwachung dient der Planung und Koordination der Bauabläufe und allen am Bau Beteiligten. 

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Die neunte Leistungsphase tritt nach der Objektübergabe ein und wird nur in seltenen Fällen im Architektenvertrag beauftragt.

AHO – Ingenieur- und Architektenorganisation

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Als maßgeblicher Akteur der deutschen Baubranche ist der AHO für die Weiterentwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich

RifT – Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Bei Baukosten, die die Tafelwerte der HOAI überschreiten, müssen einer Honorarermittlung ergänzende Richtwerte der Vergütung zugrunde gelegt werden. 

Zeithonorar

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

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Anders als bei gesetzlich festgelegten Honorarkosten wird beim Zeithonorar die Vergütung nach dem erbrachten Arbeitsaufwand berechnet.

Abrechnungen

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Kumulierte Rechnungen

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Um Auftraggebenden einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Zahlungen eines Projektes zu geben, bieten sich Sammelrechnungen an.

Nebenkosten

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

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Unterscheidung zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten für beispielsweise Miete, Ausstattung, Büromaterial, Versicherungen, Lizenzen und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten nach HOAI.

Nutzungsflächen

Die nutzbaren Flächen eines Gebäudes sind in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen gegliedert.

Kostenfreies Webinar

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