AHO – Ingenieur- und Architektenorganisation

Der 1923 gegründete Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, kurz AHO, nimmt eine zentrale Position in der deutschen Baubranche ein. Als maßgeblicher Akteur ist der AHO für die Entwicklung und Pflege der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verantwortlich. 

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Aufgaben des AHO 

Die Schlüsselfunktionen des AHO liegen in dem Erhalt und der Weiterentwicklung der HOAI. Eine zentrale Aufgabe besteht dabei in der kontinuierlichen Erarbeitung von Leitlinien, für die Honorierung von Planungs- und Bauleistungen im deutschen Bauwesen. Dabei werden verschiedene Themenbereiche und Aspekte in den Gremien des AHOs beleuchtet, darunter auch die Honorarberechnung, Leistungsbilder, sowie Mindest- und Höchstsätze der Vergütung. Ziel ist es, die Honorar- und Wettbewerbsinteressen der Planenden zu vertreten und zu koordinieren.

Zusammenarbeit mit Fachverbänden 

Für eine umfassende Berücksichtigung aktueller rechtlicher und technischer Anforderungen, arbeitet der AHO eng mit über 40 Fachverbänden, Mitgliedskammern und -organisationen zusammen. Die Zusammenarbeit gewährleistet, dass die Leitfäden und Aktualisierungen der HOAI praxisnah und zukunftsorientiert gestaltet werden. So fungiert der Verband als Vermittlungskörper zwischen Gesetzes- bzw. Verordnungsgeber*innen und öffentlichen, sowie privaten Auftraggeber*innen. Sein Fokus richtet sich dabei auf die Förderung fairer Honorar-, Vergabe – und Vertragspraktiken für beide Parteien.

Umfragen und Auswertungen

Die regelmäßig durch den AHO und den Verband Beratender Ingenieure (VBI) beauftragten Umfragen in der Baubranche sollen bei der Ermittlung aktueller Trends im Bereich der HOAI, Baukosten und des Baurechts unterstützen und so die Interessen der Architekturschaffenden stärker vertreten. So zeigt die 2021 durch das Institut für Freie Berufe (IFB) erhobene Studie zum Thema "Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten", dass etwa fünf Prozent der befragten Architektur und Ingenieurbüros Verluste beziehungsweise weder Gewinn noch Verlust zu verzeichnen hat. Dabei zeigt sich auch, dass bei einer zunehmenden Mitarbeiterzahl, mit einem geringeren Gewinn pro tätiger Person zu rechnen ist. Die Auswertungen liegen der Arbeit des AHOs zugrunde und spielen somit eine bedeutende Rolle für diese. Zusätzlich unterstützt der Ausschuss durch die Bereitstellung von Onlinetools, wie dem Stundensatzrechner, welcher auf Grundlage der Befragung enstand.

Empfehlungen und Leitlinien

Neben der HOAI liegt die Kernkompetenz des AHO besonders in zwei Hauptbereichen – den Fachkommissionen und Arbeitskreisen. Derzeit werden in insgesamt 23 Fachkommissionen und sieben Arbeitskreisen, bestehend aus ehrenamtlichen Fachexpert*innen, relevante Themen, wie Projektsteuerung, Barrierefreiheit und Geotechnik hinsichtlich der Honorarordnung evaluiert. So trägt die Organisation dazu bei, bestehende Leistungsbilder der HOAI weiterzuentwickeln und bisher unberücksichtigte Themen, wie Nachhaltigkeitszertifikate und integrale Planungsleistungen nachzuarbeiten. Die Ergebnisse der Expertengremien werden in der Schriftreihe des AHO veröffentlicht und mit Hilfe der Arbeitskreise ergänzt und aktualisiert. Derzeit sind insgesamt 44 Publikationen verfügbar. Sie dienen als praktische Hilfestellung für die Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Honorarkalkulation, sind jedoch nicht rechtlich bindend. 

Rechtliche Rahmenbedingungen 

Um die Rechtssicherheit der HOAI und der ergänzenden Schriftreihen des AHO zu gewährleisten, spielt die kontinuierliche Aktualisierung dieser, im Einklang mit rechtlichen Rahmenbedingungen und Gerichtsurteilen, eine zentrale Rolle für den Arbeitsprozess des AHO. Sie garantiert, dass die Rechtsordnung mit nationalen und europäischen Gesetzen vereinbar ist und so den Anforderungen der Baubranche gerecht wird.

Tipps zum Thema

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Linkliste

Stundensatzrechner des AHO

Über das Tool will sich der Ausschuss von 44 Ingenieur- und Architektenorganisationen einen Überblick über die wirtschaftliche Lage der Büros verschaffen.

Surftipps

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E-Rechnung / X-Rechnung

In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

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Seit Januar 2025 sind X-Rechnungen auch für Unternehmen, also Planungsbüros, Baufirmen und sogar Selbständige verpflichtend. Was bedeutet das und wie gelingt ein gleitender Übergang?

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Grundleistungen

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Bei der Beauftragung von Planungsleistungen wird zwischen Grund- und Besonderen Leistungen unterschieden.

Besondere Leistungen

Als Besondere Leistungen werden in der HOAI solche Leistungen definiert, die über die Grundleistungen hinausgehen.

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

In der ersten Leistungsphase wird der Grundstein für jedes Bauprojekt gelegt.

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Welche Leistungen umfasst die Leistungsphase 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird die Vorplanung konkretisiert und für das Genehmigungsverfahren vorbereitet.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Die vierte Leistungsphase umfasst die Vorbereitung und Beantragung der behördlichen Baugenehmigung.

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

In der Ausführungsplanung werden alle Planungsgegenstände detailliert mit den beteiligten Fachplanenden sowie ausführenden Firmen ausgearbeitet.

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Die sechste Leistungsphase dient der Vorbereitung des Vergabeprozesses von Bauleistungen.

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Die Mitwirkung bei der Vergabe umfasst alle Aufgaben, die zur Leistungsvergabe notwendig sind. 

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

 Die Objektüberwachung dient der Planung und Koordination der Bauabläufe und allen am Bau Beteiligten. 

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Die neunte Leistungsphase tritt nach der Objektübergabe ein und wird nur in seltenen Fällen im Architektenvertrag beauftragt.

AHO – Ingenieur- und Architektenorganisation

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Als maßgeblicher Akteur der deutschen Baubranche ist der AHO für die Weiterentwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich

RifT – Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Bei Baukosten, die die Tafelwerte der HOAI überschreiten, müssen einer Honorarermittlung ergänzende Richtwerte der Vergütung zugrunde gelegt werden. 

Zeithonorar

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

Anders als bei gesetzlich festgelegten Honorarkosten wird beim Zeithonorar die Vergütung nach dem erbrachten Arbeitsaufwand berechnet.

Abrechnungen

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Kumulierte Rechnungen

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Um Auftraggebenden einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Zahlungen eines Projektes zu geben, bieten sich Sammelrechnungen an.

Nebenkosten

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Unterscheidung zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten für beispielsweise Miete, Ausstattung, Büromaterial, Versicherungen, Lizenzen und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten nach HOAI.

Nutzungsflächen

Die nutzbaren Flächen eines Gebäudes sind in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen gegliedert.

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