Zeithonorar

Da für kleine Beauftragungen, wie Teilleistungen und besondere Zusatzleistungen häufig kein klarer Umfang definiert werden kann, besteht die Möglichkeit, das Architekt*innen- oder Ingenieur*innenhonorar nach Zeitaufwand abzurechnen. Das erlaubt eine transparente und flexible Abrechnung, die für Planende, wie Auftraggebende den Vorteil hat, dass die erbrachten Leistungen einfach nachvollziehbar und unkompliziert bearbeitet werden können. Anders als bei gesetzlich festgelegten Honorarkosten wird beim Zeithonorar die Vergütung nach dem erbrachten Arbeitsaufwand berechnet. 

Gallerie

Zulässigkeit von Zeithonorarvereinbarungen 

Während es in der HOAI 2002 noch konkrete Regelungen bezüglich der Zulässigkeit von Zeithonorarvereinbarungen gab (vgl. § 6 HOAI 2002), sind diese seit der Fassung 2009 nicht mehr Teil der Verordnung. Dennoch werden gemäß § 7 Abs. 1 HOAI 2021 Rahmenbedingungen geschaffen, nach denen den Vertragsparteien die Möglichkeit für Beauftragungen nach Zeithonorar eingeräumt werden. So muss für eine rechtlich gültige Vereinbarung eines Zeithonorars die Verschriftlichung der Auftragserteilung unter Berücksichtigung der gültigen Verordnung erfolgen. Weiterhin sind stets aktuelle Beschlüsse des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinzuzuziehen. So sind beispielsweise nach Beschluss des EuGH (12. Januar 2023 – C-395/21) Personen oder Unternehmen dazu verpflichtet, im Rahmen einer Beauftragung – auch dann, wenn kein eindeutiger Zeitrahmen definiert werden kann – mindestens Informationen zur Einschätzung der Größenordnung des Honorars an Bauherr*innen weiterzugeben.  

Ermittlung von Stundensätzen 

Grundsätzlich werden Stundensätze auf Grundlage der Normal-Kosten eines Büros oder der planenden Person gemessen. Dabei werden Erfahrungswerte vorheriger Leistungen der bevorstehenden Planungsaufgabe gegenübergestellt, um nach Bedarf das Kostenbild anzupassen. Die Formel zur Ermittlung der Stundensätze ist wie folgt: Verrechnende Gesamtkosten / Anrechenbare Leistungsstunden.

Verrechnende Gesamtkosten:

  • Betriebsnotwendige Personalkosten (Brutto): Gehälter, personalbezogene Zusatzkosten, Inhabergehalt 
  • Sachkosten: Mietaufwendungen, Raumkosten, Leasinggebühren, Kosten der Büroausstattung, EDV-Einrichtungen, Versicherungen etc.

Anrechenbare Leistungsstunden:
Die anrechenbaren Leistungsstunden sind für Inhaber*innen eines Architekturbüros separat zu ermitteln und können entweder auf Ist-Basis oder auf Planwerte kalkuliert werden. Dabei werden nur die Zeiten einbezogen, die der beauftragten Planungsaufgabe dienen.

Abrechnung von Zeithonorarvereinbarungen 

Zur prüffähigen Abrechnung von Zeithonorarvereinbarungen sind folgende Beschlüsse aus dem Urteil des BGH (17.04.2009, Az.: VII ZR 164/07) zu beachten:  

Haben Architekt*innen und Auftraggebende vereinbart, dass die Planungsleistung nach Stunden abgerechnet wird, so genügt grundsätzlich die Angabe zu den geleisteten Stunden und den vereinbarten Stundensätzen für die beauftragte Leistung. Eine detaillierte Darstellung über die geleisteten Arbeiten in den angegebenen Zeiträumen ist nur dann notwendig, wenn dies von vornherein vereinbart wurde oder die Erforderlichkeit der abgerechneten Stundenzahl durch Auftraggebende bestritten wird. Dieser Vorgang wird „Vorwurf der unwirtschaftlichen Leistungsausführung“ genannt und legitimiert die Einforderungen der Spezifikation der eingereichten Abrechnung. Gibt sich die auftraggebende Partei auch mit dieser Aufstellung nicht zufrieden, so kann die Rechtsfrage an ein Gericht vermittelt werden, das die wirtschaftliche Betriebsführung prüft und ein Sachverständigengutachten erstellt.  

Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist bei der Vertragsschließung, soweit möglich, auf eine nachvollziehbare Aufstellung der zu erbringenden Leistungen zu achten. Wenn das nicht gegeben ist, kann eine detaillierte Darlegung der Leistungen und der entsprechend geleisteten Stunden gefordert werden. Das ist nicht immer möglich; wird beispielsweise ein Bestandsgebäude auf Mängel geprüft, so kommt es häufig zu einer angehängten Stundenlohnarbeit, dabei ist der Leistungsumfang nicht vorhersehbar, da die Evaluierung des Bestandes das Ausmaß der Mängel erst ermittelt. In solchen Fällen ist eine genaue Auflistung der erbrachten Arbeitsschritte und der Zieldefinitionen erforderlich. 

Fachwissen zum Thema

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

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Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

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Kosten und Verträge

Nachträge

Neben vereinbarten Leistungen werden unter Umständen auch zusätzliche Arbeiten vergütet. Das setzt allerdings voraus, dass die Grundvoraussetzungen für die Stellung eines Nachtrags erfüllt werden.

Als Stundensatz bezeichnet man die Kosten, die pro gearbeitete Stunde in Rechnung gestellt werden

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Kosten-Controlling

Stundensätze

Kosten, die pro gearbeitete Stunde in Rechnung gestellt werden. Häufig wird zwischen verschiedenen Hierarchie- bzw. Erfahrungsstufen unterschieden.

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E-Rechnung / X-Rechnung

In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

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Seit Januar 2025 sind X-Rechnungen auch für Unternehmen, also Planungsbüros, Baufirmen und sogar Selbständige verpflichtend. Was bedeutet das und wie gelingt ein gleitender Übergang?

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Grundleistungen

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

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Bei der Beauftragung von Planungsleistungen wird zwischen Grund- und Besonderen Leistungen unterschieden.

Besondere Leistungen

Als Besondere Leistungen werden in der HOAI solche Leistungen definiert, die über die Grundleistungen hinausgehen.

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

In der ersten Leistungsphase wird der Grundstein für jedes Bauprojekt gelegt.

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Welche Leistungen umfasst die Leistungsphase 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird die Vorplanung konkretisiert und für das Genehmigungsverfahren vorbereitet.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Die vierte Leistungsphase umfasst die Vorbereitung und Beantragung der behördlichen Baugenehmigung.

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

In der Ausführungsplanung werden alle Planungsgegenstände detailliert mit den beteiligten Fachplanenden sowie ausführenden Firmen ausgearbeitet.

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Die sechste Leistungsphase dient der Vorbereitung des Vergabeprozesses von Bauleistungen.

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Die Mitwirkung bei der Vergabe umfasst alle Aufgaben, die zur Leistungsvergabe notwendig sind. 

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

 Die Objektüberwachung dient der Planung und Koordination der Bauabläufe und allen am Bau Beteiligten. 

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Die neunte Leistungsphase tritt nach der Objektübergabe ein und wird nur in seltenen Fällen im Architektenvertrag beauftragt.

AHO – Ingenieur- und Architektenorganisation

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Als maßgeblicher Akteur der deutschen Baubranche ist der AHO für die Weiterentwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich

RifT – Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Bei Baukosten, die die Tafelwerte der HOAI überschreiten, müssen einer Honorarermittlung ergänzende Richtwerte der Vergütung zugrunde gelegt werden. 

Zeithonorar

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

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Anders als bei gesetzlich festgelegten Honorarkosten wird beim Zeithonorar die Vergütung nach dem erbrachten Arbeitsaufwand berechnet.

Abrechnungen

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Kumulierte Rechnungen

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Um Auftraggebenden einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Zahlungen eines Projektes zu geben, bieten sich Sammelrechnungen an.

Nebenkosten

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Unterscheidung zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten für beispielsweise Miete, Ausstattung, Büromaterial, Versicherungen, Lizenzen und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten nach HOAI.

Nutzungsflächen

Die nutzbaren Flächen eines Gebäudes sind in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen gegliedert.

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