Controlling im Architekturbüro

Ziel des Controllings ist es, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sicherzustellen.

Ziel des Controllings ist es, den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens sicherzustellen.

Systematische Planung, Steuerung und Kontrolle unternehmerischer Prozesse, um die Effizienz und Effektivität der betrieblichen Abläufe sicherzustellen.

Kostenschätzung

Die Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens ist grundlegend für die Budgetplanung und die Beurteilung der finanziellen Machbarkeit des Projekts

Die Berechnung der voraussichtlichen Kosten eines Bauvorhabens ist grundlegend für die Budgetplanung und die Beurteilung der finanziellen Machbarkeit des Projekts

Der Einsatz digitaler Werkzeuge und Methoden verbessert die Genauigkeit und Effizienz der Arbeitsprozesse, und steigert die Wettbewerbsfähigkeit und den Erfolg des Architekturbüros

Angebotsmanagement

Kostenschätzung und Angebotsmanagement sind für Architekturbüros unverzichtbar.

Kostenschätzung und Angebotsmanagement sind für Architekturbüros unverzichtbar.

Das Angebotsmanagement beinhaltet die Erstellung und Verwaltung von Angeboten für angefragte Bauvorhaben.

Gewährleistungsbürgschaft/-einbehalt

In der Regel wird auch für den Zeitraum nach der Abnahme eine Sicherheit festgelegt.

In der Regel wird auch für den Zeitraum nach der Abnahme eine Sicherheit festgelegt.

Um Auftraggebenden (AG) Mängelansprüche innerhalb des Gewährleistungszeitraums zu garantieren, wird in der Regel auch für den Zeitraum nach der Abnahme eine Sicherheit festgelegt.

Stundensätze

Als Stundensatz bezeichnet man die Kosten, die pro gearbeitete Stunde in Rechnung gestellt werden

Als Stundensatz bezeichnet man die Kosten, die pro gearbeitete Stunde in Rechnung gestellt werden

Kosten, die pro gearbeitete Stunde in Rechnung gestellt werden. Häufig wird zwischen verschiedenen Hierarchie- bzw. Erfahrungsstufen unterschieden.

Grundflächenermittlung – Grundstück

Anhand der Grundflächenermittlung kann nachgewiesen werden, dass das im Bebauungsplan festgelegte Maß der baulichen Nutzung nicht überschritten wird.

Anhand der Grundflächenermittlung kann nachgewiesen werden, dass das im Bebauungsplan festgelegte Maß der baulichen Nutzung nicht überschritten wird.

Anhand der Grundflächenermittlung kann nachgewiesen werden, dass das im Bebauungsplan festgelegte Maß der baulichen Nutzung nicht überschritten wird.

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