Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung
In Leistungsphase 5 erfolgt, gemäß HOAI, die Ausführungsplanung (auch: Werkplanung) und damit die detaillierte Ausarbeitung der Bauausführung. Dabei werden sowohl Übersichtspläne wie Grundrisse, Ansichten und Schnitte weiter mit den Fachplanenden abgestimmt als auch Details gemeinsam mit den ausführenden Firmen entwickelt und freigegeben.
Gallerie
Grundleistungen
Die Grundleistungen der Leistungsphase 5 beinhalten das
Ausarbeiten aller für die Ausführung notwendigen Angaben, um eine
baureife Lösung sicherzustellen. Die Planung muss – unabhängig von
der gewählten Zeichnungstiefe (großer/kleiner Maßstab) letztlich
alle fachspezifischen Angaben beinhalten. Zudem wird der Terminplan
an die Erkenntnisse der detaillierten Planung angepasst und an alle
beteiligten weitergegeben.
Sollte sich während der Bauphase etwas an der Ausführung ändern,
beinhaltet die Leistungsphase 5 auch die entsprechende Umplanung.
Des Weiteren umfasst diese Leistungsphase die Prüfung der Werk- und
Montageplanung der Bauausführenden.
Besondere Leistungen
Zu den Besonderen Leistungen in der Ausführungsplanung zählt die Aufstellung einer detaillierten Objektbeschreibung, die als Grundlage für die Leistungsbeschreibung und Vergabe dient. Auch das Fortschreiben von Raumbüchern, die Prüfung und Freigabe von Konstruktionszeichnungen (z.B. Fundamentpläne) sowie das Mitwirken an einem Anlagenkennzeichnungssystem für die Kennzeichnung aller betriebs- oder wartungsrelevanten Einbauten sind keine Grundleistungen, sondern bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Fachwissen zum Thema
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