E-Rechnung / X-Rechnung

In vielen Architekturbüros wurden Rechnungen bis vor kurzem noch mit grünem Stift und Stempel geprüft. Für Behörden der mittelbaren und unmittelbaren Bundesverwaltungen ist die elektronische Rechnungsübermittlung ab 1.000 Euro schon seit knapp vier Jahren verpflichtend. Dazu gehören auch Firmen, die nur im Auftrag einer Bundesbehörde agieren. Seit dem 1. Januar 2025 gilt dies nun für alle inländischen Zahlungsabläufe zwischen Unternehmen. Als Unternehmen gilt dabei bereits, wer regelmäßig oder zumindest wiederholt Leistungen gegen eine Vergütung erbringt: also auch Planungsbüros, Selbstständige, Freiberufler*innen und Baufirmen. Gemäß § 13 BGB dürfen jedoch Rechnungen an Endverbraucher weiterhin im PDF- oder Papierformat versendet werden.

Gallerie

Die E-Rechnungen werden sowohl elektronisch übermittelt als auch empfangen. Auf Grundlage der EU-Richtlinie zur elektronischen Rechnungslegung und Standardisierung durch die Koordinierungsstelle für IT-Standards wurde 2020 eine Festlegung zum Austausch der Rechnungen getroffen. Mithilfe eines semantischen Datenformats, das heißt eines Codes, der die Organisation der Daten sowie die Bedeutung derselben auslesen kann, werden die Daten an die Verwaltungen übermittelt. In Deutschland werden E-Rechnungen standardmäßig über das XML-Format, also als X-Rechnung, übertragen.

Inhalte und Funktion der E-Rechnung

Die Eingabe der Rechnungen erfolgt über spezielle Plattformen oder Programme, die entweder die Rechnung direkt an die gefragte Vertragspartei übermitteln oder X-Rechnungen im PDF-Format ausgeben können, um sie per Mail zu versenden. In vielen allgemeinen Buchhaltungs- sowie Büromanagement-Softwares, wie etwa Projekt Pro, findet man bereits die notwendigen Tools für die Erstellung der elektronischen Rechnung.

Inhalt einer X-Rechnung sind alle Daten einer normalen Rechnung wie Rechnungsnummer, -datum, Zahlungsinformationen, einzelne Positionen, usw. Diese Angaben werden in standardisierte Datenfelder eingegeben, die gewährleisten, dass die Informationen einheitlich und eindeutig sind. Sensible X-Rechnungen können verschlüsselt übertragen und digital signiert werden, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Empfänger*innen können die X-Rechnungen dann direkt in das Buchhaltungsprogramm einlesen, was Übertragungsfehler vermeidet.

Ist keine entsprechende Software vorhanden, so lassen sich Rechnungsdaten auch über Onlineservices des Bundes, wie etwa die Zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (ZRE) übertragen und versenden.

Beispielcode X-Rechnung

Eine X-Rechnung über 2.000 EUR zur Herstellung eines Einbauschranks durch die beispielhafte „Tischlerei DeinSchrank“ an eine Bundesbehörde könnte so aussehen (Code generiert durch ChatGPT):

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>

<XRechnung xmlns="urn:ferd:CrossIndustryDocument:invoice:1p0" xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance">

  <ExchangedDocumentContext>

<GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter>

<ID>urn:ferd:CrossIndustryDocument:invoice:1p0:extended:specification:1p0</ID>

    </GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter>

</ExchangedDocumentContext>

  <ExchangedDocument>

<ID>Invoice_123</ID>

    <Name>Herstellung eines Einbauschranks</Name>

    <TypeCode>380</TypeCode>

<IssueDateTime>2024-01-28T10:30:00</IssueDateTime>

  </ExchangedDocument>

<SupplyChainTradeTransaction>

<ApplicableHeaderTradeAgreement>

      <SellerTradeParty>

<ID>DE123456789</ID>

        <Name>Tischlerei DeinSchrank</Name>

      </SellerTradeParty>

      <BuyerTradeParty>

        <ID>CustomerID123</ID>

        <Name>Bundesbehörde</Name>

      </BuyerTradeParty>

</ApplicableHeaderTradeAgreement>

<ApplicableHeaderTradeDelivery>

<ActualDeliverySupplyChainEvent>

<OccurrenceDateTime>2024-02-15T08:00:00</OccurrenceDateTime>

</ActualDeliverySupplyChainEvent>

Übergangsregelungen

Die Regelung zur Verpflichtung der E-Rechnungsstellung ist bereits in Kraft getreten; für einen vereinfachten Übergang wurden Regelungen zur Entlastung getroffen. Demnach gilt, dass bis 2026 PDF- und Papierrechnungen mit Zustimmung der Rechnungsempfänger zulässig sind. Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 800.000 Euro dürfen dies noch bis 2027. Ab 2028 verfallen die Sonderregelungen; Ausnahmen sind dabei gemäß §33 UStDV Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro brutto, sowie vereinzelte Umsastzsteuerfreibeträge für Dienstleistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UstG.

Fachwissen zum Thema

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Honorar und Abrechnung

Abrechnungen

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Honorar und Abrechnung

Kumulierte Rechnungen

Um Auftraggebenden einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Zahlungen eines Projektes zu geben, bieten sich Sammelrechnungen an.

Kontakt Redaktion BauNetz Wissen: wissen@baunetz.de
BauNetz Wissen Controlling und Management sponsored by:
PROJEKT PRO GmbH | Kontakt +49 8052 95179-0 | www.projektpro.com
Zum Seitenanfang

E-Rechnung / X-Rechnung

In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

Seit Januar 2025 sind X-Rechnungen auch für Unternehmen, also Planungsbüros, Baufirmen und sogar Selbständige verpflichtend. Was bedeutet das und wie gelingt ein gleitender Übergang?

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Grundleistungen

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Bei der Beauftragung von Planungsleistungen wird zwischen Grund- und Besonderen Leistungen unterschieden.

Besondere Leistungen

Als Besondere Leistungen werden in der HOAI solche Leistungen definiert, die über die Grundleistungen hinausgehen.

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

In der ersten Leistungsphase wird der Grundstein für jedes Bauprojekt gelegt.

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Welche Leistungen umfasst die Leistungsphase 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird die Vorplanung konkretisiert und für das Genehmigungsverfahren vorbereitet.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Die vierte Leistungsphase umfasst die Vorbereitung und Beantragung der behördlichen Baugenehmigung.

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

In der Ausführungsplanung werden alle Planungsgegenstände detailliert mit den beteiligten Fachplanenden sowie ausführenden Firmen ausgearbeitet.

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Die sechste Leistungsphase dient der Vorbereitung des Vergabeprozesses von Bauleistungen.

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Die Mitwirkung bei der Vergabe umfasst alle Aufgaben, die zur Leistungsvergabe notwendig sind. 

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

 Die Objektüberwachung dient der Planung und Koordination der Bauabläufe und allen am Bau Beteiligten. 

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Die neunte Leistungsphase tritt nach der Objektübergabe ein und wird nur in seltenen Fällen im Architektenvertrag beauftragt.

AHO – Ingenieur- und Architektenorganisation

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Als maßgeblicher Akteur der deutschen Baubranche ist der AHO für die Weiterentwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich

RifT – Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Bei Baukosten, die die Tafelwerte der HOAI überschreiten, müssen einer Honorarermittlung ergänzende Richtwerte der Vergütung zugrunde gelegt werden. 

Zeithonorar

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

Anders als bei gesetzlich festgelegten Honorarkosten wird beim Zeithonorar die Vergütung nach dem erbrachten Arbeitsaufwand berechnet.

Abrechnungen

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Kumulierte Rechnungen

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Um Auftraggebenden einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Zahlungen eines Projektes zu geben, bieten sich Sammelrechnungen an.

Nebenkosten

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Unterscheidung zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten für beispielsweise Miete, Ausstattung, Büromaterial, Versicherungen, Lizenzen und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten nach HOAI.

Nutzungsflächen

Die nutzbaren Flächen eines Gebäudes sind in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen gegliedert.

Kostenfreies Webinar

Nehmen Sie unverbindlich am Live Webinar von PROJEKT PRO teil und erfahren Sie, wie Sie Ihre Projektgewinne steigern können.

Partner-Anzeige