Besondere Leistungen
Als Besondere Leistungen werden in der HOAI solche
Leistungen definiert, die über die Grundleistungen, also die für
die ordnungsgemäße Planung eines Bauvorhabens zwingend notwendigen
Leistungen, hinausgehen. Sie können aus spezifischen Anforderungen
des Bauvorhabens oder besonderen Wünschen der Auftraggebenden
resultieren. Die zu beauftragenden Leistungen müssen vertraglich
oder in einem gesonderten Leistungsverzeichnis vereinbart werden, um
Rechtssicherheit für die Vertragsparteien zu gewährleisten.
Das Honorar für diese Leistungen wird vertraglich vereinbart und kann höher als das für Grundleistungen ausfallen. Wahlweise kann auch eine zeitweise Vergütung für diese Leistungen vereinbart werden. Beispiele für Besondere Leistungen sind spezielle Gutachten, besondere Darstellungsformen wie Modelle oder Renderings, die Unterstützung bei der Ausarbeitung einer Aufgabenstellung, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder die Mitwirkung bei der Erstellung von Fördermittelanträgen.
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