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VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (kurz: VOB) ist eine durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) verfasste Verordnung. In ihr sind Vertragsbedingungen für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen festgelegt. Die Verordnung ist bindend für öffentliche Auftraggeber*innen. Sie ist in drei Teile gegliedert:

  • VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, DIN 1960 - Ausgabe 2019
  • VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, DIN 1961 -  Ausgabe 2016
  • VOB Teil C: Technische Durchführung der Arbeiten nach ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen).

Fachwissen zum Thema

Der Vergabeprozess ist die letzte Leistungsphase vor Beginn der Baustelle.

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Kosten und Verträge

Vergabearten

Wonach lässt sich festlegen, wie eine Ausschreibung aufgestellt ist und welche Anforderungen erfüllt werden müssen?

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

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Kosten und Verträge

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist für öffentliche Auftraggeber*innen verpflichtend, aber auch private Bauherr*innen können von ihr Gebrauch machen.

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