Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung
Die vierte Leistungsphase bereitet den Entwurf für die
Baugenehmigung vor. Sie umfasst die Erstellung aller
notwendigen Unterlagen und Nachweise für die behördliche
Genehmigung.
Gallerie
Grundleistungen
Die Grundleistungen der Leistungsphase 4 beinhalten das
Zusammenstellen und Einreichen der für die behördlichen Genehmigung
notwendigen Vorlagen und Nachweise sowie bei Bedarf die Beantragung
von Ausnahme- und Befreiungsanträgen. Falls gefordert zählt dazu
auch die Anpassung der Unterlagen an behördliche Vorgaben.
Besondere Leistungen
Als Besondere Leistungen der Genehmigungsplanung gelten die Unterstützung bei der Einholung der nachbarlichen Zustimmung, die Erstellung von Nachweisen für das Erlangen der behördlichen Zustimmung im Einzelfall sowie die fachliche und organisatorische Unterstützung der Auftraggeber*innen im Widerspruchs- oder Klageverfahren.
Fachwissen zum Thema
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