Nutzungsflächen
Die nutzbaren Flächen eines Gebäudes werden gemäß DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen (NUF) gegliedert. Das sind die Flächen, die innerhalb eines Gebäudes weder zur Konstruktionsfläche, noch zur Technik- oder Verkehrsfläche (Erschließungsbereiche wie Treppen, Flure, Foyers) gezählt werden.
Nutzungsflächen:
- NUF 1: Wohnen und Aufenthalt
Dazu zählen Wohn- und Schlafräume, Küchen, Gemeinschafts- und Speiseräume, sowie Bereitschafts-, Pausen-, Ruhe- und Warteräume.
- NUF 2: Büroarbeit
Hierzu gehören Einzel- und Großraumbüros, Besprechungsräume, Räume für den Kundenkontakt oder Aufsichtsräume.
- NUF 3: Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung
und Entwicklung
Das sind Werkstätten und -hallen, Labore, Tierhaltungs- und Pflanzenzuchträume, gewerbliche Küchen sowie Sonderarbeitsräume.
- NUF 4: Lagern, Verteilen und Verkaufen
Dazu gehören Lager-, Vorrats- und Kühlräume, Tresorräume, Archive, Pack- und Versandräume, Verkaufsräume sowie Messeräume.
- NUF 5: Bildung, Unterricht und Kultur
Dazu zählen Unterrichts- und Übungsräume, Bibliotheks- und Leseräume, Sport- und Bühnenräume inkl. Zuschauerbereiche, Proberäume, Ausstellungsräume sowie Sakralräume.
- NUF 6: Heilen und Pflegen
Dies sind Räume für Untersuchung und Behandlung jeglicher Art, Operationsräume, Bettenräume und Intensivpflegeräume.
- NUF 7: Sonstige Nutzungen
Hierzu werden gezählt Abstellräume, Fahrradräume und PKW-Stellplätze sowie Müllräume. Außerdem Räume für technische Anlagen zum Betrieb nutzungsspezifischer Einrichtung (z.B. Serverräume) oder zur Versorgung und Entsorgung anderer Bauwerke (z.B. Kraftwerke). Ebenfalls in diesen Bereich fallen Sanitär- und Umkleideräume sowie Räume, deren Zweckbestimmung noch nicht festgelegt ist.
Die Flächenberechnung und die Untergliederung in die jeweiligen Nutzungen kann mithilfe gängiger CAD-Programme ausgegeben werden. Die Untergliederung dient der effizienten Formulierung von Anforderungen, Planung und Vergleichbarkeit von Kosten.
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