Nutzungsflächen

Die nutzbaren Flächen eines Gebäudes werden gemäß DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen (NUF) gegliedert. Das sind die Flächen, die innerhalb eines Gebäudes weder zur Konstruktionsfläche, noch zur Technik- oder Verkehrsfläche (Erschließungsbereiche wie Treppen, Flure, Foyers) gezählt werden.

Nutzungsflächen:

  • NUF 1: Wohnen und Aufenthalt
    Dazu zählen Wohn- und Schlafräume, Küchen, Gemeinschafts- und Speiseräume, sowie Bereitschafts-, Pausen-, Ruhe- und Warteräume.

  • NUF 2: Büroarbeit
    Hierzu gehören Einzel- und Großraumbüros, Besprechungsräume, Räume für den Kundenkontakt oder Aufsichtsräume.

  • NUF 3: Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Forschung und Entwicklung
    Das sind Werkstätten und -hallen, Labore, Tierhaltungs- und Pflanzenzuchträume, gewerbliche Küchen sowie Sonderarbeitsräume.

  • NUF 4: Lagern, Verteilen und Verkaufen
    Dazu gehören Lager-, Vorrats- und Kühlräume, Tresorräume, Archive, Pack- und Versandräume, Verkaufsräume sowie Messeräume.

  • NUF 5: Bildung, Unterricht und Kultur
    Dazu zählen Unterrichts- und Übungsräume, Bibliotheks- und Leseräume, Sport- und Bühnenräume inkl. Zuschauerbereiche, Proberäume, Ausstellungsräume sowie Sakralräume.

  • NUF 6: Heilen und Pflegen
    Dies sind Räume für Untersuchung und Behandlung jeglicher Art, Operationsräume, Bettenräume und Intensivpflegeräume.

  • NUF 7: Sonstige Nutzungen
    Hierzu werden gezählt Abstellräume, Fahrradräume und PKW-Stellplätze sowie Müllräume. Außerdem Räume für technische Anlagen zum Betrieb nutzungsspezifischer Einrichtung (z.B. Serverräume) oder zur Versorgung und Entsorgung anderer Bauwerke (z.B. Kraftwerke). Ebenfalls in diesen Bereich fallen Sanitär- und Umkleideräume sowie Räume, deren Zweckbestimmung noch nicht festgelegt ist.

Die Flächenberechnung und die Untergliederung in die jeweiligen Nutzungen kann mithilfe gängiger CAD-Programme ausgegeben werden. Die Untergliederung dient der effizienten Formulierung von Anforderungen, Planung und Vergleichbarkeit von Kosten.

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E-Rechnung / X-Rechnung

In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

Seit Januar 2025 sind X-Rechnungen auch für Unternehmen, also Planungsbüros, Baufirmen und sogar Selbständige verpflichtend. Was bedeutet das und wie gelingt ein gleitender Übergang?

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Grundleistungen

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Bei der Beauftragung von Planungsleistungen wird zwischen Grund- und Besonderen Leistungen unterschieden.

Besondere Leistungen

Als Besondere Leistungen werden in der HOAI solche Leistungen definiert, die über die Grundleistungen hinausgehen.

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

In der ersten Leistungsphase wird der Grundstein für jedes Bauprojekt gelegt.

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Welche Leistungen umfasst die Leistungsphase 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird die Vorplanung konkretisiert und für das Genehmigungsverfahren vorbereitet.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Die vierte Leistungsphase umfasst die Vorbereitung und Beantragung der behördlichen Baugenehmigung.

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

In der Ausführungsplanung werden alle Planungsgegenstände detailliert mit den beteiligten Fachplanenden sowie ausführenden Firmen ausgearbeitet.

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Die sechste Leistungsphase dient der Vorbereitung des Vergabeprozesses von Bauleistungen.

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Die Mitwirkung bei der Vergabe umfasst alle Aufgaben, die zur Leistungsvergabe notwendig sind. 

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

 Die Objektüberwachung dient der Planung und Koordination der Bauabläufe und allen am Bau Beteiligten. 

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Die neunte Leistungsphase tritt nach der Objektübergabe ein und wird nur in seltenen Fällen im Architektenvertrag beauftragt.

AHO – Ingenieur- und Architektenorganisation

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Als maßgeblicher Akteur der deutschen Baubranche ist der AHO für die Weiterentwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich

RifT – Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Bei Baukosten, die die Tafelwerte der HOAI überschreiten, müssen einer Honorarermittlung ergänzende Richtwerte der Vergütung zugrunde gelegt werden. 

Zeithonorar

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

Anders als bei gesetzlich festgelegten Honorarkosten wird beim Zeithonorar die Vergütung nach dem erbrachten Arbeitsaufwand berechnet.

Abrechnungen

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Kumulierte Rechnungen

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Um Auftraggebenden einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Zahlungen eines Projektes zu geben, bieten sich Sammelrechnungen an.

Nebenkosten

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Unterscheidung zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten für beispielsweise Miete, Ausstattung, Büromaterial, Versicherungen, Lizenzen und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten nach HOAI.

Nutzungsflächen

Die nutzbaren Flächen eines Gebäudes sind in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen gegliedert.

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