RifT – Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger
Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) ist eine Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums. Sie gilt für die Baumaßnahmen der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg (VBV) und kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.
Gallerie
Bei Baumaßnahmen des Bundes müssen die entsprechenden Regelungen der neuen Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (Neue RBBau) im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltung der Länder angewendet werden. Dies ergibt sich aus dem Doppelerlass des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 30. September 2022 zum Projekt Neue Reform Bundesbau. So ist die Anwendung der RifT nur dann verpflichtend, wenn keine bundesspezifische Regelung für die Baumaßnahmen des Bundes vorhanden ist.
Anwendungsbereiche
Die Richtlinie des VBVs wird in zwei Bereiche geteilt, die RifT-Land und die RifT-Bund; dabei sind die Grundwerke dieser identisch. Neben Verfahrens- und Vertragsmustern für die öffentliche Hand sind auch erweiterte Honorartabellen, zu denen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI), enthalten. Diese spielen besonders dann eine Rolle, wenn die in der HOAI aufgeführten anrechenbaren Baukosten zur Honorarermittlung überschritten werden und somit das Honorar gemäß §7 Abs. 2 frei vereinbart wird. Hierzu können auch die Publikationen des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) genutzt werden. Beiden Richtlinien ist allerdings eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zugrunde zu legen.
Auch grundlegende Regelungen für Auswahlverfahren zur
Einstellung freiberuflich Tätiger, sowie die förmlichen
Verpflichtungen dieser werden neben einigen
versicherungstechnischen Themen in den drei Abschnitten der
24-seitigen Richtlinie festgelegt.
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