Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe
In der siebten Leistungsphase werden die Angebote der
Baufirmen eingeholt, verglichen und bewertet. Hierzu werden die
bepreisten Positionen der von den Planenden erstellten
Ausschreibung, mit den Angaben der Baufirmen verglichen, um die
Wirtschaftlichkeit der Angebote zu prüfen. Dabei geht es nicht nur
darum günstige Leistungen zu vergeben, sondern auch darum den
Bauablauf zu optimieren - es kann also vorkommen, dass eine
Baufirma mit Erfahrung in mehreren Gewerken, einem Unternehmen mit
besonders günstigem Angebot vorgezogen wird. Das Ziel dieser
Leistungsphase ist der Vertragsschluss zwischen Auftraggebenden und
Baufirmen.
Gallerie
Grundleistungen
Zu den Grundleistungen dieser Leistungsphase gehören die Angebotseinholung, das Prüfen und Werten der eingegangenen Angebote inklusive gegebenenfalls geänderter oder zusätzlicher Leistungen. Möglicherweise sind zur Klärung offener Fragen oder Unklarheiten Bietergespräche notwendig, auch diese sind Teil der Grundleistungen. Schließlich werden die Ergebnisse in Vergabevorschlägen dokumentiert. Alle für den Vertragsschluss notwendigen Unterlagen werden dem Auftraggebenden als Entscheidungsstütze zur Verfügung gestellt.
Besondere Leistungen
Das Prüfen von Nebenangeboten und deren Auswirkungen auf die Planung, die Mitwirkung an der Budget-/Mittelabflussplanung sowie die Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten zählen zu den Besonderen Leistungen und müssen gesondert vereinbart werden. Auch die Erstellung von Preisspiegeln mit besonderen Vorgaben oder die Vorbereitung von Nachprüfungsverfahren sind keine Grundleistungen.
Fachwissen zum Thema
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