Nebenkosten

Nebenkosten sind allen, die in einer Mietwohnung wohnen, ein Begriff. Dort handelt es sich um die Kosten für Strom, Wasser, Heizung sowie die Betriebskosten wie Hausverwaltung. Bezieht man den Begriff jedoch auf Architekturbüros, muss differenziert werden zwischen den allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten. In den allgemeinen Nebenkosten sind alle Kosten enthalten, die nicht unmittelbar mit einem Projekt bzw. einer Arbeitstätigkeit zu tun haben.

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Allgemeine Nebenkosten

Dazu zählen die Miete ebenso wie die Betriebskosten, aber eben auch Kosten für Büromaterial, Ausstattung, Lizenzen, Kosten für Internet und Telefon, Reisekosten, Versicherungen und Fortbildungen und Marketing. Während die Bürokosten lediglich die Kosten für die täglich notwendigen Ressourcen wie Büroräume, Arbeitsmittel und Materialien beinhalten, greifen die Nebenkosten weiter. Sie beinhalten auch Kostenpunkte, die sich mit dem Gesamtgeschäftsbetrieb befassen. So werden hier beispielsweise Marketing- und Fortbildungsmaßnahmen oder Versicherungen erfasst. Die Bürokosten sind insofern ein Teil der Nebenkosten.

Nebenkosten nach HOAI

Die Nebenkosten, die in Architektenverträgen erfasst werden, beinhalten deutlich weniger Positionen. Hier findet man in §14 Abs. 2, HOAI 2021 Beispiele für Kostenpositionen. Dazu zählen:

  • Versandkosten, Kosten für Datenübertragungen,
  • Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen sowie für die Anfertigung von Filmen und Fotos,
  • Kosten für ein Baustellenbüro, einschließlich der Einrichtung, Beleuchtung und Beheizung,
  • Fahrtkosten für Reisen, die über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Geschäftssitz des Auftragnehmers hinausgehen, in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen nachgewiesen werden,
  • Trennungsentschädigungen und Kosten für Familienheimfahrten in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze, sofern nicht höhere Aufwendungen an Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des Auftragnehmers aufgrund von tariflichen Vereinbarungen bezahlt werden,
  • Entschädigungen für den sonstigen Aufwand bei längeren Reisen nach Nummer 4, sofern die Entschädigungen vor der Geschäftsreise in Textform vereinbart worden sind,
  • Entgelte für nicht dem Auftragnehmer obliegende Leistungen, die von ihm im Einvernehmen mit dem Auftraggeber Dritten übertragen worden sind.
Gehälter und Beschaffungskosten für Arbeitsmaterial sind in der HOAI explizit nicht enthalten, da sie mit dem eigentlichen Vertrag abgegolten werden. -ul

Fachwissen zum Thema

Der Betrieb und Unterhalt eines Büros verursacht zahlreiche Kosten.

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Kosten und Verträge

Bürokosten

Finanzielle Aufwendungen für Räume und Einrichtung, für Verbrauchsmaterialien und technische Hilfsmittel, für Personal und Versicherungen.

Anschauliche Kostenübersicht anhand von Balkendiagrammen mit PRO controlling von Projekt Pro.

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Kosten und Verträge

DIN 276 – Kosten im Bauwesen

Für vergleichbare Baukostenermittlungen gibt die Norm klare Vorgaben für den Hochbau, Ingenieursbauten und infrastrukturelle Anlagen.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

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Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Interne Büroaufträge erfassen Arbeiten, die nicht direkt bei einem Kunden abrechenbar sind.

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Zeiterfassung

Interne Büroaufträge

Bezeichnung aus Zeiterfassungs- und Abrechnungsprogrammen. Ihr Ziel ist die Planung von Abläufen und Kapazitäten sowie die Verbesserung der bürointernen Effizienz.

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E-Rechnung / X-Rechnung

In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

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Seit Januar 2025 sind X-Rechnungen auch für Unternehmen, also Planungsbüros, Baufirmen und sogar Selbständige verpflichtend. Was bedeutet das und wie gelingt ein gleitender Übergang?

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

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Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Grundleistungen

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

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Bei der Beauftragung von Planungsleistungen wird zwischen Grund- und Besonderen Leistungen unterschieden.

Besondere Leistungen

Als Besondere Leistungen werden in der HOAI solche Leistungen definiert, die über die Grundleistungen hinausgehen.

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

In der ersten Leistungsphase wird der Grundstein für jedes Bauprojekt gelegt.

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Welche Leistungen umfasst die Leistungsphase 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird die Vorplanung konkretisiert und für das Genehmigungsverfahren vorbereitet.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Die vierte Leistungsphase umfasst die Vorbereitung und Beantragung der behördlichen Baugenehmigung.

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

In der Ausführungsplanung werden alle Planungsgegenstände detailliert mit den beteiligten Fachplanenden sowie ausführenden Firmen ausgearbeitet.

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Die sechste Leistungsphase dient der Vorbereitung des Vergabeprozesses von Bauleistungen.

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Die Mitwirkung bei der Vergabe umfasst alle Aufgaben, die zur Leistungsvergabe notwendig sind. 

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

 Die Objektüberwachung dient der Planung und Koordination der Bauabläufe und allen am Bau Beteiligten. 

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Die neunte Leistungsphase tritt nach der Objektübergabe ein und wird nur in seltenen Fällen im Architektenvertrag beauftragt.

AHO – Ingenieur- und Architektenorganisation

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Als maßgeblicher Akteur der deutschen Baubranche ist der AHO für die Weiterentwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich

RifT – Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Bei Baukosten, die die Tafelwerte der HOAI überschreiten, müssen einer Honorarermittlung ergänzende Richtwerte der Vergütung zugrunde gelegt werden. 

Zeithonorar

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

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Anders als bei gesetzlich festgelegten Honorarkosten wird beim Zeithonorar die Vergütung nach dem erbrachten Arbeitsaufwand berechnet.

Abrechnungen

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Kumulierte Rechnungen

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Um Auftraggebenden einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Zahlungen eines Projektes zu geben, bieten sich Sammelrechnungen an.

Nebenkosten

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Unterscheidung zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten für beispielsweise Miete, Ausstattung, Büromaterial, Versicherungen, Lizenzen und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten nach HOAI.

Nutzungsflächen

Die nutzbaren Flächen eines Gebäudes sind in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen gegliedert.

Kostenfreies Webinar

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