Kumulierte Rechnungen
Die Kumulative Rechnung (auch Sammelrechnung) ist eine Zusammenstellung mehrerer Rechnungspositionen. Sie schafft eine Gesamtübersicht, die den Leistungsablauf über einen bestimmten Zeitraum definiert und nachvollziehbar macht. Besonders häufig werden kumulative Rechnungen dann verwendet, wenn Teilleistungen vergeben werden oder die Bauausführung in mehrere Teile gegliedert ist. Das ist vor allem bei großen, langfristig angelegten Projekten der Fall.
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Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden. Grundlage dafür sind die vertraglich festgelegte Bauzeitenplanung und die Nachweisbarkeit der Kosten erbrachter Leistungen im vereinbarten Zeitraum. Um Bauherr*innen einen Überblick über das Projekt zu geben, umfassen kumulative Abschlagsrechnungen das gesamte vertraglich vereinbarte Leistungsverzeichnis – so lassen sich Leistungs- und Zahlungsstände anhand eines Dokumentes von beiden Parteien nachvollziehen.
Grundlegend unterscheiden sich Sammelrechnungen von regulären Abschlags- oder Schlussrechnungen darin, dass sie detaillierter aufgebaut sind und die Informationen gebündelt weiterleiten. Die Rechnungen können auf zwei Arten ausgeführt werden:
- Absolute Abschlagsrechnung: In der absoluten kumulativen
Rechnungsführung werden Bauleistungen in Einzelpreis/Einheit
angegeben. Der Einzelpreis bezieht sich auf die Teilleistung und
wird mit jeder hinzukommenden Rechnung addiert. Die bereits
geleisteten Abschlagszahlungen werden auf der Rechnung vermerkt und
vom Gesamtbetrag abgezogen.
- Prozentuale Abschlagsrechnung: Bei der prozentualen Abschlagsrechnung werden Einzelpreise über die gesamten Positionskosten definiert. Anders als bei der absoluten Rechnung gibt der Rechnungssteller bei der Menge keine Einheitsmaße, sondern den Prozentsatz der fertiggestellten Ausführungsstände an. Auch hier werden die bereits geleisteten Abschlagsrechnungen abgezogen.
Es ist zu beachten, dass je nach Absprache der Vertragsparteien ein kleiner Einzug der Abschlagszahlungen durch Auftraggeber*innen als Absicherung möglich ist. Der Betrag sollte jedoch nach Fertigstellung einer Leistung vollständig überwiesen werden.
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