Kumulierte Rechnungen

Die Kumulative Rechnung (auch Sammelrechnung) ist eine Zusammenstellung mehrerer Rechnungspositionen. Sie schafft eine Gesamtübersicht, die den Leistungsablauf über einen bestimmten Zeitraum definiert und nachvollziehbar macht. Besonders häufig werden kumulative Rechnungen dann verwendet, wenn Teilleistungen vergeben werden oder die Bauausführung in mehrere Teile gegliedert ist. Das ist vor allem bei großen, langfristig angelegten Projekten der Fall.

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Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden. Grundlage dafür sind die vertraglich festgelegte Bauzeitenplanung und die Nachweisbarkeit der Kosten erbrachter Leistungen im vereinbarten Zeitraum. Um Bauherr*innen einen Überblick über das Projekt zu geben, umfassen kumulative Abschlagsrechnungen das gesamte vertraglich vereinbarte Leistungsverzeichnis – so lassen sich Leistungs- und Zahlungsstände anhand eines Dokumentes von beiden Parteien nachvollziehen.

Grundlegend unterscheiden sich Sammelrechnungen von regulären Abschlags- oder Schlussrechnungen darin, dass sie detaillierter aufgebaut sind und die Informationen gebündelt weiterleiten. Die Rechnungen können auf zwei Arten ausgeführt werden:

  • Absolute Abschlagsrechnung: In der absoluten kumulativen Rechnungsführung werden Bauleistungen in Einzelpreis/Einheit angegeben. Der Einzelpreis bezieht sich auf die Teilleistung und wird mit jeder hinzukommenden Rechnung addiert. Die bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden auf der Rechnung vermerkt und vom Gesamtbetrag abgezogen.

  • Prozentuale Abschlagsrechnung: Bei der prozentualen Abschlagsrechnung werden Einzelpreise über die gesamten Positionskosten definiert. Anders als bei der absoluten Rechnung gibt der Rechnungssteller bei der Menge keine Einheitsmaße, sondern den Prozentsatz der fertiggestellten Ausführungsstände an. Auch hier werden die bereits geleisteten Abschlagsrechnungen abgezogen.

Es ist zu beachten, dass je nach Absprache der Vertragsparteien ein kleiner Einzug der Abschlagszahlungen durch Auftraggeber*innen als Absicherung möglich ist. Der Betrag sollte jedoch nach Fertigstellung einer Leistung vollständig überwiesen werden.

Fachwissen zum Thema

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Honorar und Abrechnung

Abrechnungen

Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Mustervertrag

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Kosten und Verträge

Vertragsarten im Bauwesen

Die Beauftragung von Planer*innen, Firmen und Dienstleistern unterliegt verschiedenen Einstellungsverhältnissen. Diese bestimmen die Haft- und Vergütungsart.

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

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Kosten und Verträge

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist für öffentliche Auftraggeber*innen verpflichtend, aber auch private Bauherr*innen können von ihr Gebrauch machen.

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E-Rechnung / X-Rechnung

In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

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Seit Januar 2025 sind X-Rechnungen auch für Unternehmen, also Planungsbüros, Baufirmen und sogar Selbständige verpflichtend. Was bedeutet das und wie gelingt ein gleitender Übergang?

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definiert den Umfang der planerischen Leistungen einer Bauaufgabe und deren Vergütung.

Grundleistungen

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Grundleistungen umfassen die Leistungen, die für die Planung und Realisierung eines Bauvorhabens notwendig sind.

Bei der Beauftragung von Planungsleistungen wird zwischen Grund- und Besonderen Leistungen unterschieden.

Besondere Leistungen

Als Besondere Leistungen werden in der HOAI solche Leistungen definiert, die über die Grundleistungen hinausgehen.

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung

In der ersten Leistungsphase wird der Grundstein für jedes Bauprojekt gelegt.

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Leistungsphase 2 - Vorplanung

Welche Leistungen umfasst die Leistungsphase 2 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure?

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung wird die Vorplanung konkretisiert und für das Genehmigungsverfahren vorbereitet.

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Die vierte Leistungsphase umfasst die Vorbereitung und Beantragung der behördlichen Baugenehmigung.

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung

In der Ausführungsplanung werden alle Planungsgegenstände detailliert mit den beteiligten Fachplanenden sowie ausführenden Firmen ausgearbeitet.

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe

Die sechste Leistungsphase dient der Vorbereitung des Vergabeprozesses von Bauleistungen.

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe

Die Mitwirkung bei der Vergabe umfasst alle Aufgaben, die zur Leistungsvergabe notwendig sind. 

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

Leistungsphase 8 - Objektüberwachung

 Die Objektüberwachung dient der Planung und Koordination der Bauabläufe und allen am Bau Beteiligten. 

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Leistungsphase 9 - Objektbetreuung

Die neunte Leistungsphase tritt nach der Objektübergabe ein und wird nur in seltenen Fällen im Architektenvertrag beauftragt.

AHO – Ingenieur- und Architektenorganisation

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten ist für die Entwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich.

Als maßgeblicher Akteur der deutschen Baubranche ist der AHO für die Weiterentwicklung und Pflege der HOAI verantwortlich

RifT – Richtlinien für die Beteiligung freiberuflich Tätiger

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Die Richtlinie für die Beteiligung freiberuflich Tätiger (RifT) kann ergänzend zu den Regelungen des Bundes zugezogen werden.

Bei Baukosten, die die Tafelwerte der HOAI überschreiten, müssen einer Honorarermittlung ergänzende Richtwerte der Vergütung zugrunde gelegt werden. 

Zeithonorar

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

Mit dem Baustein „Rechnungen“ der Bürosoftware PROJEKT PRO lassen sich auch Zeithonorare einfach verrechnen.

Anders als bei gesetzlich festgelegten Honorarkosten wird beim Zeithonorar die Vergütung nach dem erbrachten Arbeitsaufwand berechnet.

Abrechnungen

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

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Die Abrechnung ist Voraussetzung für die Zahlung der ausgeführten Leistungen und bedarf einer detaillierten Prüfung.

Kumulierte Rechnungen

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Um Auftraggebenden einen Überblick über die erbrachten Leistungen und Zahlungen eines Projektes zu geben, bieten sich Sammelrechnungen an.

Nebenkosten

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Im Architekturbüro wird unterschieden zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten.

Unterscheidung zwischen allgemeinen Büro-Nebenkosten für beispielsweise Miete, Ausstattung, Büromaterial, Versicherungen, Lizenzen und den in Architektenverträgen erfassten Nebenkosten nach HOAI.

Nutzungsflächen

Die nutzbaren Flächen eines Gebäudes sind in sieben unterschiedliche Nutzungsflächen gegliedert.

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