_Boden
Ebenheitstoleranzen
Ebenheitstoleranzen gelten für Flächen von Decken (Ober- und Unterseite), Unterböden, Estrichen, Bodenbelägen, Wänden, Wandbekleidungen und Unterdecken.
Gallerie
Die DIN 18202 Toleranzen im Hochbau regelt die Grenzabmaße, Winkeltoleranzen und Ebenheitstoleranzen für die Ausführung von Bauwerken. Zu beachten ist, dass die zulässigen Abweichungen für Abmessung von Baustoffen nicht in den Ebenheitstoleranzen nach DIN 18202 enthalten sind und daher zusätzlich zu berücksichtigen sind! Dazu gehören z.B. Formveränderungen, die sich durch Temperatur- und Feuchtigkeitseinflüsse ergeben, elastische Verformungen, Kriechen und Schwinden (konstruktiv bedingt) - sie beeinflussen die Messergebnisse ebenfalls.
In Tabelle 3 der DIN 18202 (siehe Abbildung 1 und Abbildung 2)
sind Grenzwerte für Stichmaße (in Millimeter) bezogen auf
Messpunktabstände (in Meter) als zulässige Abweichung von einer
ebenen Fläche, die auch geneigt sein kann, zugeordnet. Hierbei
gelten bei Messpunktabständen < 0,1 m immer die Werte der Spalte
2. Es ist darauf zu achten, dass es sich hierbei nur um
Ebenheitstoleranzen handelt.
Abweichungen von der Waage (Winkeltoleranzen) und Grenzabmaße
werden in der Tabelle 2 bzw. Tabelle 1 in DIN 18202 gesondert
aufgeführt. Für flächenfertige Fußböden gilt in der Regel die Zeile
3 der Tabelle 3.
Die Prüfung der Ebenheit von Bauteilflächen erfolgt unabhängig von
Grenzabmaßen und Winkeltoleranzen, üblicherweise werden dazu eine
Richtlatte und ein entsprechender Messkeil auf Metall verwendet
(Prinzipdarstellung Abbildung 3). Für die Beurteilung der Ebenheit
gilt das Stichmaß zwischen der Verbindungsgrade zweier Hochpunkte
und dem dazwischen liegenden tiefsten Punkt oder
umgekehrt. Dabei wird der Messpunktabstand von der Lage der
Hochpunkte bzw. Tiefpunkte bestimmt. Die Richtlatte darf zur
Prüfung nicht lot oder waagerecht ausgerichtet werden. Bei größeren
Flächen empfiehlt sich der Einsatz eines entsprechenden
Nivellierinstrumentes.
Wann ist die Prüfung der Ebenheit erforderlich?
Die Prüfung der Ebenheit ist immer dann sinnvoll, wenn entweder
gravierende optische Beeinträchtigungen der Fußbodenebene zu
erwarten sind oder sogar die technische Funktion eines Bauteils in
Frage gestellt ist. Werden z.B. dekorative Bodenbeläge als
Nutzbeläge eingesetzt, so stellen sich automatisch erhöhte
Anforderungen an die Ebenheit, besonders aus repräsentativen
Gründen. Ein Fußboden mit Unebenheiten kann aber auch dazu führen,
dass Einrichtungsgegenstände nicht sicher aufgestellt werden
können.
Auch bei einer Fahrbeanspruchung gelten die Ebenheitsanforderungen,
dies gilt sowohl für Transportfahrzeuge/Flurförderfahrzeuge, aber
auch z.B. in Krankenhäusern bei dem Einsatz von Krankenhausbetten
etc.
Speziell in Hochregallagern können erhöhte Anforderungen an die
Ebenheit gemäß Zeile 4 Tabelle 3 DIN 18202 erforderlich sein; z.B.
für das Aufstellen von Hochregallagern oder Schwerlastregalen, da
auch geringe Unebenheiten des Fußbodens bei Hochregallagern zu
erheblichen Neigungen der Regale führen können.
Anmerkung
Optimale Ergebnisse hinsichtlich der Ebenheit von Fußböden werden
in der Regel erzielt, wenn selbstnivellierende Spachtelmassen
und Ausgleichmassen zum Einsatz kommen.
Quelle/Bildnachweis: Institut für Fußbodenbau, Torsten
Grotjohann, Overath
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