Betoninstandsetzungen planen und ausführen
In den letzten Jahren ist Beton qualitativ immer hochwertiger geworden. Dennoch können ihm mechanische Beanspruchungen, Witterungseinflüsse, chemische Angriffe sowie Luft- und Wasserverschmutzung zusetzen und ihn schädigen. Abplatzungen und Risse sind erste Anzeichen für eine erforderliche Sanierung. Um weitere Schäden zu verhindern, sollte diese nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Dabei ist zu unterscheiden nach Schäden, die sich auf die Betondeckung beschränken und Schäden, die durch eine Korrosion der Bewehrung verursacht wurden. Zudem spielt es eine entscheidende Rolle, ob die Standsicherheit eines Gebäudes gefährdet ist oder nicht.
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Voraussetzung für eine fachgerechte Ausführung von Instandsetzungsarbeiten ist die qualifizierte Planung durch Sachkundige Planer (Architekt/in oder Bauingenieur/in, der/die durch Zusatzqualifikationen die erforderlichen Kenntnisse auf dem Gebiet von Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen erworben hat). Die Umsetzung muss immer durch ein qualifiziertes Unternehmen erfolgen, das den Eignungsnachweis nach der HAVO (Hersteller- und Anwenderverordnung des jeweiligen Bundeslandes) besitzt, was die regelmäßige Weiterbildung des Baustellenfachpersonals einschließt.
Richtlinien und Normen
Grundlage für Betoninstandsetzungen in Deutschland ist seit Anfang 2021 die Technische Regel Instandhaltung (TR Instandhaltung) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), die die Vorgaben der Richtlinie Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungs-Richtlinie) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DafStb) in weiten Teilen ersetzt. Für die Produkthersteller verbindlich sind die harmonisierten Produktnormen der zehnteiligen DIN EN 1504. Für die Ausführung der Instandsetzung von Betonbauteilen, die der Wiederherstellung oder dem Erhalt der Standsicherheit dienen, bleibt weiterhin die Instandsetzungs-Richtlinie des DAfStb, Teil 3, maßgeblich. Hinweise, welche Technischen Regeln für die Nachweise der Standsicherheit relevant sein können, gibt zudem das DBV-Merkblatt Bauen im Bestand – Leitfaden.
Planung und Ausführung unterliegen außerdem den Angaben der VOB/C, DIN 18349 Betonerhaltungsarbeiten. Für die Instandsetzung von Ingenieurbauwerken (Verkehrsbauten) gelten in der Regel die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING). Diese bedürfen jedoch immer einer gesonderten Vereinbarung.
Die TR Instandsetzung regelt folgende Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen:
- Herstellung des dauerhaften Korrosionsschutzes der Bewehrung
- Wiederherstellung des dauerhaften Korrosionsschutzes bereits korrodierter Bewehrung
- Erneuerung des Betons im oberflächennahen Bereich (Randbereich), wenn der Beton durch äußere Einflüsse oder infolge Korrosion der Bewehrung geschädigt ist
- Füllen von Rissen und Hohlräumen
- Vorbeugender zusätzlicher Schutz der Bauteile gegen das Eindringen von beton- und stahlangreifenden Stoffen
- Erhöhung des Widerstandes von Bauteiloberflächen gegen Abrieb und Verschleiß
In Teil 1 der TR Instandsetzung, Abschnitt 6, sind zunächst die Prinzipien und Verfahren zum Schutz oder zur Instandsetzung von Schäden im Beton beschrieben:
- Prinzip 1 - Schutz gegen Eindringen von Stoffen
- Prinzip 2 - Regulierung des Wasserhaushalts
- Prinzip 3 - Reprofilierung oder Querschnittsergänzung
- Prinzip 4 - Verstärkung des Betontragwerks
- Prinzip 5 - Erhöhung des physikalischen Widerstands
- Prinzip 6 - Erhöhung des Widerstands gegen chemischen Angriff
- Prinzip 7 - Erhalt oder Wiederherstellung der Passivität
- Prinzip 8 - Erhöhung des elektrischen Widerstands
- Prinzip 9 - Kontrolle kathodischer Bereiche
- Prinzip 10 - Kathodischer Schutz
Schäden am Beton, die einer Instandsetzung bedürfen, können mechanisch, chemisch oder physikalisch verursacht sein. Korrosionsschäden der Bewehrung ergeben sich in Folge einer Karbonatisierung des Betons, des Eindringens schädlicher Substanzen (z.B. Chlorid) oder durch elektrische Potenzialfelder (Streuströme).
Die Instandsetzung von Baudenkmälern bedarf einer besonders umsichtigen Planung, da hier neben der Wiederherstellung des Betons und dem Schutz der Konstruktion vor weiteren Schäden auch die Bedeutung des Bauwerks im baukulturellen Kontext beachtet werden muss. In Abstimmung mit dem Denkmalamt kann es hier zu unkonventionellen Lösungen kommen, um etwa Sichtbetonflächen in ihrem originalen Erscheinungsbild zu bewahren.
Weitere Informationen
Ansprechpartnerin für Instandsetzungsmaßnahmen sind unter anderem die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken (siehe Surftipps) und die Bundesgütegemeinschaft Betonflächeninstandsetzung. Ihr Ziel ist es, für eine langfristige Werterhaltung der Betonbauteile zu sorgen und Gefahren für die Allgemeinheit, die sich durch Mängel an der Bausubstanz ergeben, abzuwehren.
Fachwissen zum Thema
Surftipps
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