DIN 18357 und DIN 18299: Abrechnung von Beschlagarbeiten
Zur Abrechnung von Beschlagarbeiten heißt es in der DIN
18357 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Beschlagarbeiten bzw. in DIN 18299 VOB Vergabe- und
Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art: „Die Leistung
ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung
diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht
vorhanden, so ist die Leistung aufzumessen“.
In Abschnitt 4 der genannten Normen ist auch geregelt, welche
Leistungen als Nebenleistungen erbracht, und welche als besondere
Leistungen abgerechnet werden dürfen. Letztere sind z.B.:
- das Anfertigen von Probestück, die am Bau nicht verwendet werden und
- das Herstellen und Schließen von Löchern in Mauerwerken, Beton und dergleichen.