Geländermaterialien

Treppengeländer können aus unterschiedlichen Materialien bestehen, z.B. aus Stahl- oder Holzstäben, Glasscheiben, Blechen oder Holzwerkstoffplatten sowie als zusammengesetzte Konstruktionen aus Metall- oder Holzpfosten mit den unterschiedlichsten Geländerfüllungen ausgebildet sein.

Vollflächige Geländerfüllung aus Holz an der Zentraltreppe in der Staatsbibliothek Unter den Linden in Berlin, Architektur: HG Merz
Wendeltreppe mit gebogenem Glasgeländer im Foyer der Inter Krankenversicherung in Mannheim
Stahltreppe mit Glasgeländer im Firmengebäude DSV in Krefeld

Metall

Stahl wird heute überwiegend wegen seiner materialsparenden und deshalb fragilen Erscheinung eingesetzt. In Abhängigkeit der statischen Anforderung werden Hohlprofil mit rundem und rechteckigem Querschnitt für Geländerpfosten, Kniegurte und Handläufe sowie Vollprofile für Geländerstäbe und Kniegurte verwendet. Als flächenartige Füllungen oder Zwischenteile kommen Halbzeuge wie Bleche, Lochbleche und Maschengitter zum Einsatz. Seile und Drähte kommen hauptsächlich in horizontal verspannten Geländern vor. Die Fügetechniken entsprechen den vorgesehenen Fertigungsabläufen. Meistens werden Geländerfüllungen verschweißt, selten vernietet oder verschraubt. Neben Baustahl kommen folgende Metalle für die Ausbildung von Geländern infrage:

  • Edelstahl für Handlaufrohre, gelegentlich als (kostenintensive) Geländerfüllung
  • Messing wegen seiner empfindlichen Oberfläche und der „weichen“ Beschaffenheit sowie der höheren Kosten nur für repräsentative Geländer oder in historischen Bauten
  • Schmiedeeisen, meist als Rundstahl im Denkmalbereich
Holz
Für untergeordnete und deshalb weniger begangene Treppen eignen sich weiche Hölzer wie Fichte, Lärche oder Kiefer. Für stärker belastete oder repräsentative Einsätze sind Harthölzer wie Eiche, Rotbuche, Esche und Ahorn vorzuziehen. Beliebt sind auch Obsthölzer wie Kirsche, Birne oder Nussbaum für Handläufe, Geländerstäbe und Geländerpfosten. Für plattenförmige Geländerwangen kommen vermehrt verleimte Schichtplatten oder Tischlerplatten mit Umleimern zum Einsatz. Wesentliche Einschränkungen für alle Holzbauteile stellen die Brandschutzanforderungen für notwendige Treppen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen dar. Hier kommen nur Harthölzer mit Materialstärken über 40 mm infrage.

Glas
Für die Verwendung von Glas in Treppengeländern ist nur bruchsicheres Verbundsicherheitsglas (VSG) zulässig. Im Überkopfbereich sind Glasstärken von mindestens 10 mm notwendig. Die Einspannung und Halterung der Glasscheiben erfolgt üblicherweise in Glasbohrungen über Klemmflansche oder Punkthalterungen. Als Absturzsicherung für notwendige Treppen werden Glasgeländer nur selten eingebaut, da sie einschließlich der Konstruktion feuerhemmend ausgeführt sein müssten. Zudem sind für absturzsichernde Verglasungen immer ein Nachweis der statischen Tragfähigkeit und ein Nachweis der Tragfähigkeit unter Stoßeinwirkung durch Personenanprall zu führen.

Fachwissen zum Thema

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppengeländer in Arbeitsstätten müssen eine Mindesthöhe von 1,00 m aufweisen; an dem als Scheibe ausgebildeten Geländer sind die Befestigungen des innen liegenden Handlaufs erkennbar

Treppenelemente

Geländer

Vollflächiges Betongeländer im Treppenhaus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin

Vollflächiges Betongeländer im Treppenhaus der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch in Berlin

Treppenelemente

Geländerfüllung

Absturzsichernde Verglasungen sind in DIN 18008-4 Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen geregelt, hier als Beispiel das Glasgeländer einer Stahltreppe im Firmengebäude DSV in Krefeld.

Absturzsichernde Verglasungen sind in DIN 18008-4 Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen geregelt, hier als Beispiel das Glasgeländer einer Stahltreppe im Firmengebäude DSV in Krefeld.

Treppenelemente

Glasgeländer

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

Treppenarten

Notwendige Treppen

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
MetallArt Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
Tel.: +49 7162 93200-0
www.metallart-treppen.de