Zuschüsse für sommerlichen Wärmeschutz
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz für alle Wohn- wie Nichtwohngebäude. Gefördert werden alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, zum Beispiel auch eine Verbesserungen des sommerlichen Wärmeschutzes. Der Fördersatz beträgt 15 Prozent bzw. 20 Prozent der Maßnahmenkosten, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Der Antrag wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht (siehe Surftipps).
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Energie-Effizienz-Experten sind gefragt
Notwendig ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes (EEE). Dabei handelt es sich um nachweislich qualifizierte, geprüfte Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Sie sind in einem bundesweiten Verzeichnis aufgeführt, das online durchsucht werden kann (siehe Surftipps). Werden sie auch zu Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen herangezogen, kann das zusätzlich bezuschusst werden.
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Was ist förderfähig?
Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahme Sommerlicher Wärmeschutz werden aktuell werden alle außenliegenden Sonnenschutzsysteme gefördert, die in der Tabelle 7 Zeile 3.1 bis 3.3 der DIN 4108-2 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz aufgeführt sind und parallel zur Verglasung in der thermischen Gebäudehülle eingebaut sind.
Zur optimierten Tageslichtversorgung, muss der Sonnenschutz
außerdem einstellbar sein. Dies kann beispielsweise über
Lichtlenksysteme erfolgen oder über automatische
strahlungsabhängige Steuersysteme, die Veränderungen der Sonneneinstrahlung messen und darauf reagieren
können. Genauso erfüllen aber auch mit Gurt oder Kurbel manuell
bedienbare Rollläden, Jalousien und Fenstermarkisen die
Anforderungen.
Zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen sind im Zusammenhang mit der Einzelmaßnahme Fenster förderfähig. Bei Effizienzhäusern und Effizienzgebäuden sind sowohl außenliegende als auch zwischen den Scheiben liegende Sonnenschutzvorrichtungen förderfähig. Ebenso werden Fassadenbegrünungen gefördert, die dem sommerlichen Wärmeschutz zugutekommen. Als Einzelmaßnahme fällt die Begrünung unter Maßnahmen an der Gebäudehülle. Darüber hinaus gibt es verschiedentlich regionale Förderprogramme.
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Insgesamt ist beim sommerlichen Wärmeschutz natürlich zu berücksichtigen, dass die Außenhülle – und hier insbesondere das Dach – ausreichend gegen einen Wärmeeintrag von außen gedämmt ist. Zusätzlich können wärmespeichernde Materialien und Außenwandaufbauten die Räume vor zu starker Aufheizung schützen.
Alternativen
Alternativ zur BEG-Förderung können steuerliche Förderungen durch das Bundesfinanzministerium in Anspruch genommen werden. Von maximal 200.000 Euro einmal in 10 Jahren pro Gebäude, werden 20 Prozent, also max. 40.000 Euro gefördert. Der Betrag wird durch die Reduzierung der Steuerschuld über drei Jahre hinweg ausgeglichen. In den ersten beiden Jahren beläuft sich dies auf jeweils sieben Prozent, im dritten Jahr auf sechs Prozent.
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