Regeldachneigung der Deckungsarten
Untere Grenze der Dachneigung
Die Regeldachneigung gibt die untere Grenze der Dachneigung an, bei der sich eine Eindeckung mit Schiefer als regensicher erwiesen hat.
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Die Vorgaben lauten wie folgt (alphabetisch geordnet):
- Altdeutsche Deckung nicht unter 25°
- Altdeutsche Doppeldeckung nicht unter 22°
- Bogenschnitt-Deckung nicht unter 25°
- Rechteck-Doppeldeckung (auch Coquettes und Octogones) nicht unter 22°
- Schiefer-Systemdeckung (Rathscheck) nicht unter 25°
- Schuppen-Deckung nicht unter 25°
- Spitzwinkel-Deckung nicht unter 30°
- Universal-Deckung nicht unter 25°
- Wilde Deckung wie Altdeutsch
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Bei Unterschreitung der Regeldachneigung ist grundsätzlich ein wasserdichtes Unterdach anzuordnen. Eine Unterschreitung der Regeldachneigung um mehr als 10° (Mindestdachneigung) ist auch mit einem wasserdichten Unterdach nicht zulässig. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass bei Verschneidungen zweier Dächer eine in Schiefer durchgedeckte Kehle flacher geneigt ist als die dazu gehörigen Dachflächen. Bei ungünstiger Lage des Gebäudes (z.B. Hanglage, Bergspitzen), bei besonderen klimatischen Verhältnissen (Region mit besonders starken Regenfällen) und bei großen Entfernungen zwischen Traufe und First (Sparren ab etwa acht Meter Länge) können steilere Regeldachneigungen erforderlich werden.
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Als Stand der Technik gelten nach wie vor die Regeln für Deckungen mit Schiefer, aufgestellt vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks sowie die Grundregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks. Bei neuen, noch nicht in die Fachregeln aufgenommenen Deckarten können auch spezielle Zusatzregelungen der Schieferanbieter gelten.
Fachwissen zum Thema
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Rathscheck Schiefer und Dach-Systeme, Mayen | Kontakt 02651 955 0 | www.rathscheck.de