Mindestdachneigung
Die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks unterscheiden
Regel- und Mindestdachneigung. Als Regeldachneigung
wird die unterste Grenze für eine Dachneigung
bezeichnet, bei der sich eine Dachdeckung langfristig als
regensicher bewährt hat. Festgelegt ist sie durch die Neigung der
Sparren, also die Unterkonstruktion des Dachs. Bei Schieferdächern
darf die Regeldachneigung bei der zusätzlichen Ausführung eines
wasserdichten Unterdachs um bis zu 10° unterschritten werden, also
flacher ausfallen. Wenn ein Dach die Regeldachneigung um genau 10°
unterschreitet, weist es die sogenannte Mindestdachneigung auf –
diese darf nicht mehr verringert werden.
Die Mindestdachneigung einer Schieferdeckart beträgt also immer 10°
weniger als deren Regeldachneigung, z.B.:
- Altdeutsche Deckung: Regeldachneigung 25°, Mindestdachneigung 15°
- Rechteck-Doppeldeckung: Regeldachneigung 22°, Mindestdachneigung 12°
- Spitzwinkel-Deckung: Regeldachneigung 30°,
Mindestdachneigung 20°
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