Gesundheitsschutz durch die Wahl geeigneter Bauprodukte

Der Gesundheitsschutz ist eine wesentliche Anforderung an das Gebäude. In Deutschland regeln die Landesbauordnungen neben der Planung, Bemessung und Ausführung auch die Verwendung von Bauprodukten. Gemäß MBO §3 und §13 dürfen von Bauprodukten, mit denen Gebäude errichtet werden oder die in solche eingebaut werden, keine Gefahren durch chemische, physikalische oder biologische Einflüsse oder unzumutbare Belästigungen ausgehen. Die Gesundheit der Gebäudenutzer ist daher unter anderem durch die Verwendung geeigneter Bauprodukte zu schützen.

 

Quelle: Holzbau Deutschland Institut
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