Notwendige Treppen

Als notwendige Treppe wird der Hauptzugang zu Stockwerken oberhalb des Erdgeschosses bezeichnet, der im Gefahrenfall den ersten Rettungsweg bildet. Für notwendige Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen schreibt die DIN 18065 Treppen eine nutzbare Mindestlaufbreite und damit Stufenbreite von 80 cm vor, für sonstige Gebäude von 100 cm.

Fachwissen zum Thema

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

Treppenarten

Notwendige Treppen

Surftipps

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
METALLART Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com