Definition Flucht- und Rettungswege

Fluchtwege sind Wege, z.B. Flure, Treppen und Ausgänge ins Freie, über die Menschen und Tiere im Gefahrenfall (bei Brand) bauliche Anlagen verlassen und sich in Sicherheit bringen können (= Selbstrettung).

Gallerie

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede bei den beiden Begriffen. So können Rettungswege zum Teil solche Wege sein, die nur von Rettungskräften betreten werden dürfen. Nachfolgend wird für den allgemeinen Begriff Rettungsweg der Bauordnung entweder der Begriff Flucht- und Rettungsweg oder bauaufsichtlicher Rettungsweg verwendet.

Gallerie


Flucht- und Rettungswege im Baurecht

Die Bauordnung spricht von Rettungswegen und meint damit i. d. R. sowohl Wege zur Eigen- als auch zur Fremdrettung von Personen und Tieren. Wichtige Festlegungen sind dort hinsichtlich der Zahl und der Ausbildung von Flucht- und Rettungswegen getroffen. „Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum … müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie vorhanden sein“ (§ 33 (1) MBO).

Die Forderung nach zwei voneinander unabhängigen bauaufsichtlichen Rettungswegen geht davon aus, dass z.B. bei einem Brand einer der beiden Flucht- und Rettungswege ausfallen kann und eine Flucht bzw. Rettung von Menschen und Tieren nicht mehr möglich wäre. Der erste bauaufsichtliche Rettungsweg muss dabei immer baulich hergestellt werden, z.B. über einen Ausgang ins Freie im Erdgeschoss oder Treppen in Geschossen, die nicht zu ebener Erde liegen.

Der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg kann entweder ebenfalls als baulicher Rettungsweg erforderlich sein (z.B. bei Sonderbauten) oder über Rettungsgeräte der Feuerwehr (Leitern, Hubrettungsfahrzeuge) führen. Ein zweiter bauaufsichtlicher Rettungsweg ist nicht erforderlich, wenn die Rettung von Menschen und Tieren über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum).

Gallerie

Flucht- und Rettungswege im Arbeitsrecht

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3) „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ werden folgende Begriffe definiert, die teilweise von den baurechtlichen Definitionen abweichen.

  • Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können. Den ersten Fluchtweg bilden die für die Flucht und Rettung erforderlichen Verkehrswege und Türen, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. Der zweite Fluchtweg führt durch einen zweiten Notausgang, der als Notausstieg ausgebildet sein kann.
  • Fluchtweglänge ist die kürzeste Wegstrecke in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang.
  • Gefangener Raum ist ein Raum, der ausschließlich durch einen anderen Raum betreten oder verlassen werden kann.

Fachwissen zum Thema

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Flucht-/​Rettungswege

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen

Sie sind in ihrer Länge beschränkt. Sie sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Flucht-/​Rettungswege

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen bei Sonderbauten

Je nach Art und Nutzung können kürzere Flucht- und Rettungswege erforderlich sein oder längere zugelassen werden: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maße.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flucht-/​Rettungswege

Notwendige Flure

Eine Verbindung zu einem sicheren Ort im Brandfall ist erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Raum oder einer Nutzungseinheit nicht direkt ins Freie oder in einen Treppenraum führt.

Rauchfreihaltung von Treppenräumen (RDA)

Rauch-Wärme-Abzüge

Rauchfreihaltung von Treppenräumen (RDA)

Mit einer Rauchschutzdruckanlage (RDA) werden Räume wie z.B. Sicherheitstreppenräume im Brandfall mit einem kontrollierten...

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Flucht-/​Rettungswege

Treppen und Treppenräume

Als notwendig gelten Treppen oder Treppenräume, wenn bauaufsichtliche Rettungswege über sie geführt werden.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com
Zum Seitenanfang

Definition Flucht- und Rettungswege

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Rettungswege im strengen Sinn sind Zugänge und Wege für Einsatzkräfte wie der Feuerwehr, über die die Bergung (= Fremdrettung) von z.B. verletzten Personen und Tieren sowie die Brandbekämpfung (Löscharbeiten) möglich sind (siehe § 14 MBO).

Allgemein werden in den Bauordnungen die beiden Begriffe unter dem Rettungsweg zusammengefasst. In Sonderbauverordnungen gibt es dagegen Unterschiede.

Kennzeichnung von Rettungswegen

Beleuchtete Kennzeichnung in der Musikschule in Berlin-Kreuzberg

Beleuchtete Kennzeichnung in der Musikschule in Berlin-Kreuzberg

Im Brandfall bieten sie Orientierung zum kürzesten Fluchtweg: Sicherheitszeichen müssen deutlich erkennbar, dauerhaft angebracht und häufig zusätzlich beleuchtet sein.

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Flucht- und Rettungswege sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Sie sind in ihrer Länge beschränkt. Sie sollten so breit sein, dass sie den Erfordernissen aufgrund der körperlichen Konstitution der Nutzer gerecht werden.

Dimensionierung von Flucht- und Rettungswegen bei Sonderbauten

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Bei Hochhäusern muss die lichte Breite eines jeden Teils von Rettungswegen mindestens 1,20 m betragen.

Je nach Art und Nutzung können kürzere Flucht- und Rettungswege erforderlich sein oder längere zugelassen werden: Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maße.

Notwendige Flure

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen, müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist.

Eine Verbindung zu einem sicheren Ort im Brandfall ist erforderlich, wenn ein bauaufsichtlicher Rettungsweg aus einem Raum oder einer Nutzungseinheit nicht direkt ins Freie oder in einen Treppenraum führt.

Treppen und Treppenräume

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Notwendige Treppen und notwendige Treppenräume bilden zusammen das System der vertikalen Flucht- und Rettungswege.

Als notwendig gelten Treppen oder Treppenräume, wenn bauaufsichtliche Rettungswege über sie geführt werden.

Anleiterbare Fenster

Der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg kann über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr (Hubrettungsfahrzeug, Leiter) erreichbare Stelle einer Nutzungseinheit führen.

Der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg kann über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr (Hubrettungsfahrzeug, Leiter) erreichbare Stelle einer Nutzungseinheit führen.

Der zweite bauaufsichtliche Rettungsweg kann über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr (Hubrettungsfahrzeug, Leiter) erreichbare Stelle einer Nutzungseinheit führen.

Zugänge, Zu- und Durchfahrten zu Grundstücken

Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

Die Zu- oder Durchfahrten müssen zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen führen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind.

In welchen Fällen sind Zufahrten für die Feuerwehr notwendig, und welche Vorgaben gibt es für deren Abmessungen?

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

Partner-Anzeige