Nachtrag

Nachträge können Änderungen oder Ergänzungen sein, die nicht Inhalt des Bauvertrags sind und nach Vertragsabschluss von Auftraggeber*innen veranlasst werden. Leistungen, die Bauunternehmen ohne Auftrag ausführen, können nicht in Rechnung gestellt werden. Sind bauherrenseitig Zusatzleistungen gefordert, die deutlich über den im Bauvertrag vereinbarten Umfang hinausgehen, ist ein Nachtrag als Vergütungsabsicherung für das Bauunternehmen zu formulieren. Zu beachten ist, dass der Ablauf der Ausführung, wie auch vereinbarte Termine ggf. neu definiert werden müssen.

Fachwissen zum Thema

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

Nachträge sind Leistungen, die außerhalb, aber mit Bezug zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Unternehmens oder einer beauftragten Person ausgeführt werden.

Kosten und Verträge

Nachträge

Mustervertrag

Mustervertrag

Kosten und Verträge

Vertragsarten im Bauwesen

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

VOB Gesamtausgabe 2019: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATV)

Kosten und Verträge

VOB – Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

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