Bauzaun
Wo auch immer gebaut wird, sind sie allgegenwärtig: Bauzäune. Als elementarer Bestandteil der Baustelleneinrichtung sollen sie verhindern, dass Unbefugte die Baustelle betreten, sich durch herabfallende Gegenstände verletzen oder in Baugruben fallen. Zugleich schirmen sie den Stadtraum von Staub und Lärm ab.
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Mobilzaun
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Baustellen zu umzäunen. Je nach Art der Bauarbeiten, der Lage oder der potenziellen Belastung durch Lärm und Staub sind die Absperrungen unterschiedlich durchlässig. Am bekanntesten ist wahrscheinlich der sogenannte Mobilzaun. Es handelt sich dabei um einen Rahmen aus Stahlrohr mit einem aufgeschweißten, verzinkten Drahtgitter. Das Standardmaß ist 3,50 m lang und 2,00 m hoch. Nicht nur die Höhe, sondern auch die Maschenweite des Gitters ist relevant für die Einbruchsicherheit. Standardmäßig beträgt diese 100 x 300 mm oder 100 x 260 mm – genug Platz für Hände und Füße. Mehr Sicherheit bietet eine Maschenweite von 35 x 150 Millimetern.
Als Staub- oder Sichtschutz werden Mobilzäune manchmal mit einem robusten Gewebe oder einer Plane bespannt. Es gibt außerdem Varianten, bei denen die Zaunfelder nicht mit einem Gitter ausgefüllt sind, sondern mit Holzbrettern oder Trapezblechen. Man spricht in diesem Fall auch von einem geschlossenen Bauzaun.
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Bauwand
Bauwandsysteme sind grundsätzlich robuster als Mobilzäune. Zwei Varianten sind besonders häufig:
• eine Rahmenkonstruktion aus Metall, die straßenseitig mit Holzbrettern oder Kunststoffplatten beplankt wird
• Standprofile aus Metall, zwischen denen stehende Nut-und-Feder-Bretter mit rückseitig mehrfacher Gegenlattung montiert sind
Die Ständer oder Rahmen benachbarter Felder stehen in einem gemeinsamen Stahlfuß (von manchen Herstellern auch Hockey genannt). Dieser wird nach Bedarf mit Betonsteinen beschwert. Alternativ können die Standprofile auch in einem Dübelanker stecken, der auf den Boden geschraubt wird. Bei erhöhten Sicherheitsanforderungen, etwa entlang von Straßen, dienen Betonschwellen als Fußelement bzw. Sockelzone. Oben halten sogenannte Oberteile die Wandfelder in Position und steifen die Eckpunkte aus. Blechblenden verschließen mögliche Lücken. Da die Wandfelder entsprechend unbeweglich sind, werden vereinzelt Toranlagen oder Schlupftüren eingebaut. Kesseldruckimprägniert oder lasiert verlängert sich die Lebensdauer der Holzbretter.
Im Gegensatz zu einem Zaun engt die flächige Bauwand den verbleibenden Gehweg oder Straßenraum visuell stärker ein. Andererseits sind Autofahrende durch den versperrten Blick weniger abgelenkt vom Baugeschehen. Einige Bauwände verfügen jedoch über Ausschnitte für Passant*innen – ein Mittel, um das Bauvorhaben mit der Öffentlichkeit vertraut zu machen. Beplankungen und mit Gewebe bespannte Zäune lassen sich nicht nur als Informationstafel nutzen, sondern auch als Werbefläche oder Leinwand für Künstler*innen. Allerdings ist dabei zu beachten, dass Bauwände und -zäune womöglich als Werbeanlage gelten, welche separat genehmigungspflichtig ist.
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Absperrschrankengitter und Verkehrssicherheit
Insbesondere bei Arbeiten auf oder an Verkehrsflächen, zum Beispiel Straßen und Gehwegen, kommen Absperrschrankengitter zum Einsatz. Heutzutage bestehen sie meist aus hohlem Kunststoff, es sind aber auch noch ältere Modelle mit Drahtgitter und Band aus Stahlblech anzutreffen.
Sie sind mit 1,25 m Höhe deutlich kleiner als die Mobilzäune, wobei der untere Bereich ein 1,00 m hohes Gitter und der obere ein rot-weiß gestreiftes, 25 cm hohes Band darstellen. Unten verfügen Absperrschrankengitter über ein schmaleres, ebenfalls rot-weiß gestreiftes Band – die Blindentastleiste. Diese ist typischerweise 10 cm hoch, ihre Unterkante liegt maximal 15 cm über dem Boden. Die rot-weiß gestreifte Folie entspricht dem Zeichen 600 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gibt Empfehlungen, diese Kennzeichnung generell auch bei anderen Bauzäunen anzuwenden.
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Standsicherheit
Maßgeblich für die Standsicherheit des Bauzauns sind die Beschaffenheit und Platzierung der Bauzaunfüße. Dabei handelt es sich meist um Beton- oder Kunststoffblöcke mit Löchern für die Standrohre des Zaunfelds. Standardmäßig müssen sie ein Gewicht von mindestens 16 kg aufweisen, bei starker Windbelastung mindestens 32 kg. Erforderlich sind schwere Zaunfüße auch bei einer Bespannung mit Sichtschutzplanen, die wie Segel wirken können. Bei Bauzäunen mit Holzplanken werden die Fußelemente mit 150 kg belastet, etwa in Form von Betonsteinen. Zusätzlich steifen schräge Streben den Fußpunkt der Standprofile aus. Der dafür benötigte Platz ist bei der Baustellenplanung zu bedenken, vor allem entlang von Gehwegen.
Damit die Fußelemente sicher stehen, muss der Untergrund geebnet und tragfähig sein. Zudem sollten exakt parallel zueinander ausgerichtet werden. Als Gegenmaßnahmen bei hohen Windlasten eignen sich diagonale, im Boden verankerte Streben oder Zusatzgewichte auf den Füßen. In jedem Fall sollten Verbindungsklemmen an den Standrohren der Zaunfelder angebracht werden, um eine statische Einheit zu bilden. Die fachgerechte Montage ist nicht nur ausschlaggebend für die Windbeständigkeit, sondern verhindert auch unbefugtes Betreten der Baustelle.
Klassische Mobilzäune lassen sich meist einfach aus dem Standfuß heben – so können sich Unbefugte unbemerkt Zugang verschaffen. Verhindern lässt sich dies etwa mit an den Standfüßen verschraubten Aushebesicherungen, durch ausschließlich mit Spezialwerkzeug öffenbaren Verbindungsschellen oder mit robusten Bauzaunschlössern.
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Rechtliche Anforderungen
Welche generellen Anforderungen Baustelleneinrichtungen erfüllen müssen, ist der Musterbauordnung (MBO) zu entnehmen. Wie Baustellen generell einzurichten sind, regelt MBO § 11 (Stand 2024): Sie sind „so einzurichten, dass bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert oder beseitigt werden können und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen“. Weiter heißt es: „Soweit erforderlich, sind Baustellen mit einem Bauzaun abzugrenzen, mit Schutzvorrichtungen gegen herabfallende Gegenstände zu versehen und zu beleuchten.“
Bauzäune können Bestandteil eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan) gemäß Baustellenverordnung (BaustellV) sein. Hinzuzuziehen sind die Arbeitsstättenregeln (ASR A5.2) und Unfallverhütungsvorschriften. Bei der Anwendung von Absperrschrankengittern sind die RSA 21 Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zu beachten.
Ob für Werbeflächen eine Genehmigung nötig ist, hängt vom Standort ab. Hier sind neben der Landesbauordnung (LBO) auch kommunale Werbe- und Gestaltungssatzungen sowie Denkmalschutzvorgaben zu beachten. Beispielsweise schreibt die Stadt München auf ihrer Webseite (Stand 2026), dass im Umfeld von Denkmälern maximal 25 bis 30 % der Bauzaunfläche für Werbung genutzt werden darf, wobei Fremdwerbung nicht erlaubt ist.
