Abwasserleitungen: Verlegung

Je nachdem ob die Entwässerung über das Mischsystem oder das Trennsystem erfolgt, sind die Leitungen unterschiedlich zu verlegen. Beim Trennsystem müssen für das Regen- und das Abwasser zwei komplett voneinander getrennte Leitungssysteme verlegt werden, während beim Mischsystem die beiden Leitungen innerhalb des Haus getrennt, außerhalb jedoch, möglichst nah am Anschlusskanal, zusammengeführt werden können.

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Grundsätzlich sind bei der Anordnung von Abwasserleitungen statisch-konstruktive sowie schallschutztechnische Aspekte zu beachten. Im Gebäude sind diese Leitungen mit Rohrschellen oder Rohrhaken wie folgt zu verlegen:

  • In Wohn- und Aufenthaltsräumen: In horizontalen Deckenschlitzen oder vertikalen Wandschlitzen, auf jeden Fall verdeckt, z.B. auch in Installationsschächten
  • In Keller- und Nebenräumen: Frei vor der Wand oder unter der Decke liegend
  • Im Erdreich und unter der Bodenplatte: Als Grundleitung und als Anschlusskanal bis zum öffentlichen Abwasserkanal

Fallleitungen sind ohne Nennweitenänderung und möglichst gradlinig nach unten durch alle Geschosse zu führen und über das Dach zu belüften. Ihre Mindestnennweite liegt bei DN 60, wird ein WC mit 4-Liter- oder 6-Liter-Spülung entwässert bei DN 80, mit 9-Liter-Spülung bei DN 100. Bei bis zu drei Geschossen und einer Fallleitung von ≤ 10 m kann der Anschluss in die liegende Leitung mit einem Bogen ausgeführt werden. Bei vier bis acht Geschossen, also bei Fallleitungen mit einer Länge von 10 bis 22 m, muss beispielsweise ein gerades Zwischenstück von 250 mm Länge zum Druckabbau mit zwei 45°-Bögen, als sogenannte Beruhigungsstrecke, angeordnet werden. Außerdem sollte die Fallleitung oberhalb des zulaufseitigen Bogens einer Verziehung auf einer Höhe von mindestens 2,00 m von Anschlüssen freigehalten werden. Ist die Fallleitung länger als 22 m müssen bei Verziehungen oder beim Übergang einer Fallleitung in eine liegende Leitung Umgehungsleitungen eingebaut werden.

Liegende Leitungen, wie z.B. Sammelleitungen, sind in der Regel frei verlegte Leitungen zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und Anschlussleitungen. Sie sind nicht im Erdreich oder in der Grundplatte verlegt, sondern verlaufen möglichst geradlinig meist an Kellerdecken oder -wänden. Hierbei ist zu beachten, dass das Regen- und Abwasser in den jeweiligen Leitungen getrennt voneinander abgeführt werden. Liegende Leitungen, deren Mindestnennweite DN 80 betragen sollte, werden in einem möglichst gleichmäßigen Gefälle, von min. 2% bis 5% verlegt. Bei größeren Höhenunterschieden sind senkrechte Abstürze mit Reinigungsmöglichkeiten in Verbindung mit einem Revisionsschacht vorzusehen. Richtungsänderungen dürfen nur mit genormten 15°-, 30°- oder 45°-Bögen ausgeführt werden. Eine Richtungsänderung von 90° ist nicht zulässig, als günstiger erweisen sich hier zwei 45°-Bögen mit einer geraden Zwischenstrecke. Abzweige dürfen nur in einem Winkel von 45° mit einer Neigung von 15° schräg von oben in die durchgehende Leitung eingeführt werden, um mögliche Rückspülungen zu vermeiden. Doppelabzweige sind hier unzuässig.

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