Abwasserleitungen: Dimensionierung und Nennweiten
Entwässerungsleitungen müssen richtig dimensioniert werden, damit das Abwasser fließen kann und Verstopfungen verhindert werden. Bei zu gering dimensionierten Leitungen kann das Abwasser nicht aufgenommen werden, bei zu großen Leitungen besteht die Gefahr, dass Fäkalien und Feststoffe liegen bleiben und sich sammeln, was ebenfalls zu Verstopfungen führt. „Viel hilft viel“ gilt also nicht!
Wichtige Parameter für die Dimensionierung von Entwässeerungsleitungen sind das Gefälle und die Rohrdurchmesser die den Schmutzwasserabfluss ergeben. Vorab notwendige Begriffe:
- Qww = Schmutzwasserabfluss (Quantity of waste water)
- h = Schmutzwasserstand
- di = Innendurchmesser der Leitung
- h/di = Füllungsgrad, ist das Verhältnis der Höhe des Schmutzwasserstandes h zum Innendurchmesser der Leitung
- DU = Anschlusswert (Design Units), Information über die Wassermenge, die vom Sanitärobjekt abfließt/Ablaufleistung des Objekts in Litern pro Sekunde
- DN = Nennweite
- K = Abflusskennzahl (berücksichtigt die Anzahl der gleichzeitig zu entwässernden Sanitärgegenstände in unterschiedlichen Gebäudetypen, z.B. Wohnhäuser K = 0,5; Restuarants/Hotels, 0,7; Sanitäranlagen in öffgentlichen Bereichen 1,0)
- Qp = Wasserstrom einer Pumpe
- Qc = Dauerabfluss
- Qtot = Gesamtschmutzwasserabfluss
Wird Schmutzwasser in liegenden Leitungen entwässert, muss eine ausreichende Schwimmtiefe gegeben sein, diese ist mit dem sogenannten Füllungsgrad (s.o.) definiert. Beispiel h/di = 0,5 heißt, dass während des Entwässerungsvorgangs die Leitung zur Hälfte mit Wasser voll ist. Bevor die Nennweiten der Leitungen bestimmt werden, muss das Gefälle bekannt sein. Für liegende Schmutzwasserleitungen im Gebäude liegt das Mindestgefälle bei 0,5 cm/m (1:200), die Mindestfließgeschwindigkeit ist mit bei einem Füllungsgrad von h/di = 0,5 auf 0,5 m/s festgelegt. D.h. je mehr Wasser ablaufen soll, desto mehr Gefälle muss die Leitung haben, um den Füllungsgrad von 0,5 nicht zu unterschreiten. Grundleitungen außerhalb des Gebäudes können mit einem Füllungsgrad von 0,7 entwässert werden, die Fließgeschwindigkeit muss bei 0,7 m/s liegen. Das Mindestgefälle ist mit 1:DN definiert, d.h. eine Leitung DN 100 wird mit einem Gefälle von mindestens 1:100 (1 cm/m ) verlegt.
Um die passende Nennweite von Grund- und Sammelleitungen zu bestimmen, ist der Schmutzwasserabfluss (Qww) zu ermitteln. Dazu müssen die Zahl und Art der Sanitärobjekte bekannt sein sowie der Gebäudetyp. Die Sanitärobjekte haben Anschlusswerte DU (Design Units, s.o.), die Gebäudeart legt die Abflusskennzahl K fest, daraus ergibt sich:
Qww = K x √∑DU
Außerdem sind eventuelle weitere Abwasser zu berücksichtigen, wie z.B. von Pumpen oder Dauerabfluss. Daraus ergibt sich der Gesamtschmutzwasserabfluss:
Qtot = Qww + Qp + Qc
In der DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 sind Bemessungstabellen angegeben, außerdem hat der SBZ Monteur/Gentner Verlag Tabellen und ausführliche Informationen zur Berechnung veröffentlicht, siehe Surftipps). Nachfolgend einige beispielhafte Nennweiten.
Nennweiten von Leitungen:
- Sammelleitungen: mindestens DN 70
- Grundleitungen: mindestens DN 100
- Fallleitungen: mindestens DN 80 (bei wassersparenden WCs). Bei Fallleitungen gilt: Sie sind durchgängig auszuführen, die Nennweite darf nicht reduziert werden.
- Bidet, Waschbecken, DN 40
- Dusche: DN 50
- Badewanne: DN 50
- Urinal (Einzelbecken): DN 50
- Küchenspüle mit Geschirrspüler: DN 50
- Geschirrspüler: DN 50
- Waschmaschine (bis 6 kg): DN 50
- Waschmaschine (bis 12 kg): DN 70
- 4,5- und 6-Liter-WC: DN 80
- WC (9-Liter-Spülung), Steckbecken-Spülapparat: DN 100
- Bodenabläufe: DN 50, 70 oder 100
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