Balkone
Elemente der Fassadengestaltung
Ein Balkon ist ein Freibereich, der an die Innenräume anschließt und vor der Fassade eines Obergeschosses auskragt oder der Fassade vorgesetzt ist. Der Begriff Balkon, auf Französisch balcon, italienisch balcone, geht auf das germanischen Wort balko zurück, das einen Balken bezeichnet und bereits auf die Konstruktion verweist. Oftmals wurden früher die Tragbalken der Zwischendecken für den Balkon verlängert.
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Herkunft und Nutzung
Die ersten heute bekannten Balkone stammen aus der Stadt Pompeji, die im Jahr 79 n. Chr. bei einem Ausbruch des Vesuvs verschüttetet wurde. Archäologen entdeckten 2018 bei Ausgrabungen den Vicolo dei Balconi – die Gasse der Balkone, mit verschütteten Häusern, die bis ins Obergeschoss erhalten waren. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts wurde unterschieden zwischen den Schmuckbalkonen an der zur Straße gerichteten Fassade und den Wirtschaftsbalkonen an der Gebäuderückseite, die oft der Küche vorgelagert waren. Zudem gibt es Balkone als Repräsentationsorte, etwa für Ansprachen von Personen, deren Bedeutung durch die erhöhte Position symbolisiert wird. Heute werden Balkone meist als private, aber auch als gemeinschaftliche Außenräume genutzt, die den Wohnraum in der warmen Jahreszeit erweitern und den Wohnwert steigern.
Einfluss auf das Gebäude
Anordnung, Form und Material der Balkone prägen das Bild einer Fassade entscheidend – egal ob als Einzel-, Doppel- und umlaufender Balkon, als französischer Balkon oder als Mischform von Erschließung und privaten Flächenanteilen wie etwa der Laubengang. Mit einer Verglasung ausgestattet, kann der Balkon wie ein Wintergarten nahezu ganzjährig genutzt werden und schützt die Bewohner*innen zusätzlich vor Lärm.
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Balkone gehören zur Wohnfläche. Laut Wohnflächenverordnung (siehe Surftipps) dürfen die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte in die Berechnung der Wohnfläche einfließen.
Konstruktionsarten
Die grundsätzlichen Konstruktionsarten unterscheiden sich
hinsichtlich der Verbindung des Balkons mit der Fassade und/oder
der Geschossdecke.
- Balkon als Auskragung der Geschossdecke
- Auf Konsolen oder Trägern aufgelagerter und am Gebäude
befestigter Balkon
- Vorstellbalkon mit eigenem Tragwerk und nur an der Fassade rückverankert
Wärmebrücken
An den Auskragungen der Geschossdecke bilden Balkone konstruktionsbedingt oft Wärmebrücken, insbesondere bei Ausführungen in Stahlbeton. Diese können erhöhten Heizwärmeverlust, feuchte Wände und Schimmelpilzbildung nach sich ziehen. Daher sollten Balkonanschlüsse mit speziellen Dämmelementen für die thermische Trennung und Wärmedämmung ummantelt werden.
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Absturzsicherung
Brüstungen oder Geländer dienen bei Balkonen als Absturzschutz.
Ab einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter muss das Geländer
mindestens 90 cm hoch sein, ab einer Absturzhöhe von mehr als
zwölf Metern ist eine Absturzsicherung von mindestens 110 cm
Höhe vorgeschrieben. Eine Ausnahme in Deutschland ist
Baden-Württemberg: Hier reicht eine Geländerhöhe von 90 cm bis zu
einer Absturzhöhe von 22 Metern.
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Weitere Vorschriften sollen verhindern, dass Kinder ein Geländer erklimmen und übersteigen, sowie sie vor dem Hindurchfallen schützen. Diese Verordnungen unterscheiden sich je nach Bundesland; im Allgemeinen soll der Abstand zwischen vertikalen Geländerstäben weniger als 12 cm betragen, der Abstand zwischen horizontalen Geländerstäben maximal 20 bis 25 cm. Auch der Freiraum unter dem Balkongeländer sollte nicht größer sein als 12 cm.
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