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Normtrittschallpegel

Der Normtrittschallpegel bezeichnet das Geräusch, das in einem - zu schützenden - Raum noch zu hören ist. Je kleiner der Normtrittschallpegel ist, desto geringer das Geräusch, dementsprechend erhöht sich der Komfort.Aus Gründen der internationalen Angleichung der Normen wurde 1984 der bewertete Normtrittschallpegel Ln,w eingeführt, der einen normierten Geräuschpegel unter der Decke darstellt. Die messtechnische Bestimmung erfolgt mit einem Norm-Hammerwerk.

Ln = L+ lgA/A0 [dB]


(Zeichenerklärung: Ln: Normtrittschallpegel, L: Trittschallpegel im Empfangsraum, A: Äquivalente Schallabsorptionsfläche, A0: Bezugsabsorptionsfläche)Auch hier wird in analoger Form wie beim Luftschall, ein Mittelwert, der sogenannte bewertete Normtrittschallpegel Ln,w gebildet.

In der Literatur findet man häufig das Trittschallschutzmaß als Angabe für den Trittschallschutz. Normtrittschallpegel Ln,w und Trittschallschutzmaß stehen wie folgt zueinander:

Ln,w = 63 -TSM [dB]

Da die Wirksamkeit von Verbesserungsmaßnahmen (bei Geschossdecken üblicherweise schwimmender Estrich) in gewissen Grenzen von der Rohdecke abhängig ist, wird die Wirkung von Deckenauflagen auf eine einheitliche Norm-Rohdecke bezogen.

Der vorhandene Trittschallschutz errechnet sich aus dem äquivalenten bewerteten Normtrittschallpegel und dem messtechnisch ermittelten Verbesserungsmaß:

Ln, w = Ln, eq, w- Lw [dB]

Die Grenzwerte für den Normtrittschallpegel sind in der DIN 4109 festgelegt. Der Standard-Schallschutz gemäß DIN 4109 zwischen Einfamiliendoppel- und Reihenhäusern muss kleiner als 48 dB sein.

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