Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung

Die vierte Leistungsphase bereitet den Entwurf für die Baugenehmigung vor. Sie umfasst die Erstellung aller notwendigen Unterlagen und Nachweise für die behördliche Genehmigung.

Grundleistungen

Die Grundleistungen der Leistungsphase 4 beinhalten das Zusammenstellen und Einreichen der für die behördlichen Genehmigung notwendigen Vorlagen und Nachweise sowie bei Bedarf die Beantragung von Ausnahme- und Befreiungsanträgen. Falls gefordert zählt dazu auch die Anpassung der Unterlagen an behördliche Vorgaben.

Besondere Leistungen

Als Besondere Leistungen der Genehmigungsplanung gelten die Unterstützung bei der Einholung der nachbarlichen Zustimmung, die Erstellung von Nachweisen für das Erlangen der behördlichen Zustimmung im Einzelfall sowie die fachliche und organisatorische Unterstützung der Auftraggeber*innen im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

Fachwissen zum Thema

In der HOAI sind der Umfang planerischer Leistungen und ihre Vergütung geregelt.

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Honorar und Abrechnung

HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung

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