Brandschutzplanung

Honorar, Grundlagenermittlung und Brandschutzkonzept

Bei komplexen Bauvorhaben wie beispielsweise Sonderbauten oder Standardbauten, bei denen zur Umsetzung der gewünschten Planung Abweichungen vom Baurecht erforderlich sind, stoßen Architekten in Bezug auf den Brandschutz an ihre Grenzen. In diesen Fällen sind, ähnlich wie für die Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz einzuschalten – so schreibt es die Musterbauordnung (MBO) in § 54 vor: „Der Entwurfsverfasser muss nach Sachkunde und Erfahrung zur Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens geeignet sein. … Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplaner heranzuziehen.“

In Versammlungsstätten sind Brandschutzplaner zwingend notwendig (Abb.: Staatsbibliothek Unter den Linden, Berlin)
Gemäß Musterbauordnung ist der Entwurfsverfasser verpflichtet, Fachplaner heranzuziehen (Abb.: Futurium in Berlin)
Im Vergleich zu Neubauten ist die Grundlagenermittlung bei bestehenden Gebäuden meist wesentlich komplexer (Abb.: Bauhaus Dessau).

Honorar

Auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sieht für spezielle Brandschutzplanungen, die objektiv erforderlich sind, z.B. für Kompensationen bei Abweichungen vom Baurecht oder die vom Auftraggeber gefordert sind, kein Architektenhonorar vor. Für diese Leistungen ist vom Auftraggeber ein zusätzliches Honorar an den Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz zu entrichten, wie es z.B. für den Tragwerksplaner üblich ist. Dieses kann nach der durch die AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung) in Heft 17 herausgegebenen Honorarberechnung ermittelt werden. Im Gegensatz zur HOAI hat diese Berechnung keine Gesetzeskraft.

Untersuchung, Analyse, Bewertung

Entsprechend der Architektenplanung ist vor der Planung des Brandschutzes die Ermittlung der Grundlagen erforderlich. Dabei sind die Aufgabenstellung und der Planungsumfang zu klären. Ein Bedarf von weiteren Fachplanern (z. B. für Brandsimulationen oder Evakuierungsberechnungen) ist zu ermitteln und die Aufgabenverteilung ist festzulegen. Diese Grundlagenermittlung unterscheidet sich wesentlich bei Neu- und Bestandsbauten.

Bei Neubauten sind auf Grund von Art, Nutzung, Bauweise, Größe, Nachbarschaft und des gestalterischen Konzeptes vor Beginn der Brandschutzplanung die Anforderungen des Baurechts und vom Bauherrn gewünschte Schutzziele (z. B. Sachschutz, besondere Versicherungsbedingungen) festzustellen.

In der Regel wesentlich komplexer ist die Grundlagenermittlung beim Umbau, der Änderung oder der Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden. Für eine Fortschreibung des vorhandenen Brandschutzkonzepts des Gebäudes sind ggf. die in der Vergangenheit erteilten Baugenehmigungen zu sichten und mit dem Bestand abzugleichen. Ebenso sind vorhandene bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen ggf. hinsichtlich ihrer Instandhaltung und Wirksamkeit zu überprüfen.

Brandschutzkonzept

Zentraler Bestandteil der Brandschutzplanung ist das Brandschutzkonzept. Darin sind die ermittelten einschlägigen Rechtsgrundlagen und die wesentlichen baurechtlichen Anforderungen der brandschutztechnischen Planung ebenso enthalten wie die planerischen Zielvorstellungen und eventuell beanspruchte Abweichungen von baurechtlichen Vorschriften. In die Grundzüge des Brandschutzkonzeptes fließen die verschiedenen Möglichkeiten des abwehrenden Brandschutzes (z.B. die Löschwasserversorgung) genauso ein wie die Anforderungen an anlagentechnische Maßnahmen (z.B. Sprinkleranlagen).

Entsprechend des Planfortschritts (Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung) werden die objektspezifischen Brandschutzanforderungen mehr und mehr konkretisiert. Abweichungen vom Baurecht hinsichtlich baulicher Brandschutzmaßnahmen, die aufgrund spezieller Nutzungen nicht möglich sind (z.B. Brandwände in großen Industriehallen) und der gleichwertige Ersatz durch anlagentechnische Einrichtungen (z.B. Brandmeldeanlagen) als Kompensationsmaßnahme werden dargestellt und begründet.

Ergänzend zum textlichen Teil des Brandschutzkonzepts werden Brandschutzpläne zur Visualisierung der baulichen und anlagentechnischen Maßnahmen erstellt. Im Zuge der Ausführungsplanung werden Architekten und andere Fachplaner (z.B. für technische Gebäudeausrüstung) bei der erforderlichen Umsetzung der brandschutztechnischen Anforderungen bis zur ausführungsreifen Lösung beraten.

Fachwissen zum Thema

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

Grundlagen

Arten des Brandschutzes

Planung von Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen

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