Objektanforderungen
Der Begriff „Objekt“ bezeichnet in der Praxis vielfach nicht nur die Nutzungsart der Räume, sondern ist häufig auch von der Quadratmeterzahl abhängig. Objekte sind gewerblich oder öffentlich genutzte Räume; so sind die Anwaltskanzlei, die Arztpraxis oder die Büroräume eines Unternehmens immer ein Objekt. Demgegenüber wird aus einem Wohnzimmer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses niemals ein Objekt, selbst wenn mit der Ausstattung große Quadratmeterzahlen verbunden sind.
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In der Regel müssen Bodenbeläge für den Objektbereich deutlich
strapazierfähiger sein als solche für Wohnräume, da sie wesentlich
stärken Verschleißerscheinungen unterliegen. Genauso wichtig ist,
dass sie den speziellen Anforderungen des jeweiligen Einsatzortes
genügen. So unterscheiden sich die Beanspruchungen an Bodenbeläge
in der Industrie wesentlich von denen in Krankenhäusern oder
Sporthallen. Ein weiterer Faktor, der bei Objektbelägen zu
berücksichtigen ist, dass sie schnell, effektiv und wirtschaftlich
zu reinigen sind.
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