Tiefgründungen

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Bei Tiefgründungen werden die Bauwerkslasten auf tiefliegende, tragfähige Bodenschichten abgetragen. Die Lastabtragung erfolgt über Pfahlgründungen oder Pfahlwände, die die Gebäudelasten durch ein Zusammenwirken von Spitzendruck und Mantelreibung auf den Untergrund übertragen. Gründungspfähle aus Beton können als Ortbetonpfähle oder Fertigbetonpfähle errichtet werden. Im Vergleich zu Flachgründungen neigen Pfahlgründungen zu weniger Verformung.

Abhängig von den örtlichen Verhältnissen gibt es für den Einbau unterschiedliche Verfahren zur Einbringung der Pfähle. Je nach Arbeitsvorgang unterscheidet man zwischen:

  • Bohrpfählen
  • Verdrängungspfählen
  • Ramm- und Rüttelpfählen
  • Verschraubungspfählen
Im Verhältnis zu kleinen Baumaßnahmen ist die Wirtschaftlichkeit von Pfahlgründungen bei großen Baustellen eher gegeben. Der Materialverbrauch von Beton und Stahl kann bei einer Tiefgründung deutlich kleiner sein als bei einer Gründung mit flachen Fundamenten.

In der DIN EN 1536 werden die Herstellung, Dimensionierung, Belastbarkeit, Abstände, Einbindung in den Baugrund usw. für Betonpfähle festgelegt.

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Bewehrte Blockfundamente in der Baugrube mit flächiger Grundbewehrung, hochgeführten Anschlussstäben und vorbereiteter Sauberkeitsschicht

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